Holger Fuchs
Ich wurde von einem Onkel als Erben eingesetzt. Welchen Erbrecht Auskunftsanspruch habe ich?
Ich habe vor kurzem von meinem Onkel geerbt. Seine Kinder verweigern mir jede Auskunft. Welchen Erbrecht Auskunftsanspruch habe ich?
Antworten (4)
Hallo Herr Holger Fuchs,
ich hatte genau das gleiche Problem. Alles ist inzwischen geklärt.
So etwas sollte aber nicht hier erörtert werden.
Schicken Sie mir eine Mail an karsmart(at)gmx.de und ich schildere Ihnen wie es bei mir lief.
Tschüssi
Karen
ich hatte genau das gleiche Problem. Alles ist inzwischen geklärt.
So etwas sollte aber nicht hier erörtert werden.
Schicken Sie mir eine Mail an karsmart(at)gmx.de und ich schildere Ihnen wie es bei mir lief.
Tschüssi
Karen
Der Erbe hat gegen den Erbschaftsbesitzer einen Auskunftsanspruch über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib einzelner Gegenstände der Erbschaft.
Jeder Erbe hat den Anspruch zu erfahren, wie groß das Erbe ist und wo Erbschaftsgegenstände verblieben sind. Der Testamentsvollstrecker muss dem Erben ein Verzeichnis über alle Erbschaftsgegenstände geben.
Der Erbrecht Auskunftsanspruch ist gesetzlich in § 2027 Abs. 1 BGB geregelt. Danach hat der Erbe gegenüber dem Erbschaftsbesitzer einen Auskunftsanspruch über den Inhalt der Erbschaft und dem Verbleib aller Erbschaftsgegenstände.