Kai Schmid
Ich wurde vor einer Woche geblitzt, wann kann ich ungefähr mit einem Zahlungsbefehl rechnen?
Antworten (6)
Das kann dauern...
Aber wenn du innerhalb der nächsten 3 Monate keine Anhörung bekommst hast du eventuell Glück gehabt.
Aber wenn du innerhalb der nächsten 3 Monate keine Anhörung bekommst hast du eventuell Glück gehabt.
Wann das von der Radarfalle gemachte Foto kommt ist sehr unterschiedlich. Wurde man innerhalb seines eigenen heimatlichen Landkreises geblitzt, so kann es vorkommen, dass der Bescheid schon in der nächsten Woche im Briefkasten angekommen ist. Ist die Radarfalle in einem anderen Landkreis gewesen, dann kann es schon einmal bis zu 4 Wochen dauern.
Ich bin vor einigen Wochen auch geblitzt worden. Der Bußgeldbescheid kam schon nach 2 Wochen. Eine andere Bekannte hat sage und schreibe ca. 3 Monate auf Ihren Bescheid gewartet. Wenn man das Laster schnell aus dem Weg schaffen möchte, dann einfach mal bei der Verkehrsbehörde des jeweiligen Landes bzw. der Kommune anrufen, (Landratsamt) und fragen ob schon ein Bescheid erstellt wurde.
Das ist von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich und kommt ebenfalls darauf an, ob man in seinem heimatlichen Landkreis oder einem anderen in eine Radarfalle gegangen ist. Man kann allerdings mit einer Zeitspanne von ca. 2 bis 4 Wochen rechnen bis der Bescheid im Postkasten angekommen ist.
Die Frage ist schon älter - dennoch für Andere vielleicht gut zu wissen - es gibt bei Bussgeldbescheide eine Verjährungsfrist von 3 Monaten:
"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
Wenn man also nachdem man geblitzt worden ist, nicht innerhalb von 3 Monaten einen Anhörungsbogen oder einen Bescheid bekommt - muss man nicht mehr zahlen!
"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
Wenn man also nachdem man geblitzt worden ist, nicht innerhalb von 3 Monaten einen Anhörungsbogen oder einen Bescheid bekommt - muss man nicht mehr zahlen!