LuigiPIZZA
Im Zuge meiner Wochenendheimfahrt fallen enorme Zugkosten an. Inwieweit kann ich mir die steuerlich zurückholen?
Antworten (5)
Wenn die Pendelei aus beruflichen Gründen stattfindet kann man in der Lohnsteuererklärung die Kosten absetzen.
Du kannst die wöchentliche Heimfahrt von der Steuer absetzen und so Kosten zurückholen. Das geht bei 46 Wochen im Jahr. Vielleicht kannst du auch deinen Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen: das solltest du mal überdenken. So könntest du nämlich wesentlich mehr Geld einsparen.
Soweit ich weiß, kannst du diese als Werbungskosten absetzen, wenn die wöchentlichen Heimfahrten arbeits- bzw. familienbedingt sidn, du also einen Zweitwohnsitz aufgrund deiner Arbeitsstelle hast. Dafür solltest du natürlich die Tickets gut aufbewahren und alles bei der Steuererklärung korrekt angeben.
Wenn ich einmal davon ausgehe, dass Sie auswärts arbeiten und nur am Wochenende nach Hause fahren, dann sind das aus meiner Sicht Reisekosten zur Arbeit, anzugeben in der Einkommensteuererklärung. Sie minimieren ja diesen Anfahrtsaufwand schon selbst, indem Sie die Woche über an Ihrem Arbeitsort wohnen.