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Gast

in welcher entfernung von einer roten fussgängerampel kann ich die strasse überqueren ohne eine anzeige zu bekommen.

hab grad ärger, ich war von der gestrichelten linie 3 meter weg, die ampel war rot (klar) und die polizei hats gesehen. ich hatte eine heftige diskussion, am mittwoch muss ich "aufs revier" .... wo ist die grenze? die muss es ja geben, sonst dürfte man ja nur an ampeln über die strasse,,,
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Antworten (3)
bh_roth
Der Umweg muss zumutbar sein. Das Ganze ist ein Gummiparagraph.
Ein Gebot für Fußgänger besagt, dass sie in Ortsgebieten einen Schutzweg, der nicht weiter als 25 m von ihnen entfernt liegt, zum Überqueren der Fahrbahn benutzen müssen.
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Nil.Jang
Man muss übrigens nicht zur Polizei. Eine Vorladung ist bedeutungslos. Wenn diese von der Staatsanwaltschaft kommt, sieht die Sache anders aus. Man muss auch einem Polizisten keine Auskunft zum Sachverhalt geben. Gut dass das kaum einer weiß, sonst könnten die Tatort-Kommissare einpacke.
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bh_roth
@Nil.Jang: Richtig. Beim Glauben daran, dass man einer polizeilichen Vorladung folgen muss, handelt es sich um einen der Volkstümlichen Rechtsirrtümer

Aber polizeiliche Vorladungen können auch zwangsweise durchgesetzt werden (§ 12 POG RP), aber die Grundlagen hierfür sind sicherlich nicht erfüllt.
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