Inkassoforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Von einem Inkassounternehmen, Jedermann Inkasso habe ich im Sept. 2020 eine Zahlungauffordrung erhalten.
Sie begründen diese Forderung, daß ich bei einem Call-Center den Service in Anspruch genommen habe.
Diesen Forderungen habe ich Seinerzeit im Jahre 2014, wegen Irrtumms u.s.w. widersprochen.
Die Letzte Mahnung datiert vom Januer 2015.
Nunmehr erhalter ich nochmals von den Inkassounternehmen ein Aufforderung, daß ich einen Betrag von co 800 EUR überweisen soll.
Auch erhielt ich in letzter Zeit diesbezügl. Telefonanrufe.
Meine Frage lautet daher:
Ist hier die Verjährungsfrist abgelaufen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und zeichne
mit freundlichen Grüßen
Klaus Baumgart
Von einem Inkassounternehmen, Jedermann Inkasso habe ich im Sept. 2020 eine Zahlungauffordrung erhalten.
Sie begründen diese Forderung, daß ich bei einem Call-Center den Service in Anspruch genommen habe.
Diesen Forderungen habe ich Seinerzeit im Jahre 2014, wegen Irrtumms u.s.w. widersprochen.
Die Letzte Mahnung datiert vom Januer 2015.
Nunmehr erhalter ich nochmals von den Inkassounternehmen ein Aufforderung, daß ich einen Betrag von co 800 EUR überweisen soll.
Auch erhielt ich in letzter Zeit diesbezügl. Telefonanrufe.
Meine Frage lautet daher:
Ist hier die Verjährungsfrist abgelaufen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und zeichne
mit freundlichen Grüßen
Klaus Baumgart
Antworten (1)
Offene Geldforderungen verjähren i.d.R. nach drei Jahren. Widerspreche ihr nochmals, schriftlich.
Derjenige, der die Forderung stellt, muss ihre Rechtmäßigkeit belegen können. Das dürfte hier kaum noch möglich sein. Nichts bezahlen, bei Anrufen "ist verjährt" sagen und auflegen.
Derjenige, der die Forderung stellt, muss ihre Rechtmäßigkeit belegen können. Das dürfte hier kaum noch möglich sein. Nichts bezahlen, bei Anrufen "ist verjährt" sagen und auflegen.