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Gast

Inkassogebühren zahlen oder nicht ?

Guten Abend .
Ich habe folgendes Problem : und zwar habe ich Ende Oktober bei einem Onlineshop zwei Bestellungen getätigt, diese ein paar Tage später erhalten, einige Sachen behalten, andere zurück geschickt, zusammengerechnet und den Betrag beider Bestellungen zusammengerechnet und mein Freund hat diesen Betrag von seinem Konto aus an Klarna überwiesen und hatte fälschlicherweise die Bestellnummer im Verwendungszweck angegeben . Davon wusste ich leider nichts, was ich wieder rum aber nicht tragisch finde, denn selbst anhand der Bestellnummer sollte man die Bestellung zuordnen können.
Jedenfalls wurde die Bestellung an meine Oma geschickt, da wir von frühs bis abends nicht in unserer wohnung sind und das paket nicht annehmen konnten, sie ein Haus besitzt und die Pakete dort gleich vom Zusteller hinter die Garage gebracht werden. Die Mahnungen wurden zu ihr geschickt, sowie auch die Forderung vom Inkassobüro, sie wusste aber nichts damit anzufangen, also hatte ich auch keine Kenntniss darüber. Ich habe heute mit Klarna telefoniert, habe ihnen alles so geschildert und erst hieß es ich solle einfach den damaligen Betrag getrennt überweisen und sie reicht das mit dem Inkasso weiter. Nun habe ich aber eine Mail bekommen in der unter anderem stand : "..ich habe deine Bitte um Rücknahme des Inkasso weiter geleitet. Leider wurde die Rücknahme abgelehnt weil der überwiesene Betrag nicht zum Begleichen beider Rechnungen ausgereicht hätte."
Was aber nicht stimmt, denn der Betrag wurde richtig ermittelt und überwiesen, konnte jedoch aufgrund des falschen Verwendungszwecks nicht zugeordnet werden und wurde wieder an meinen Freund überwiesen, der aber selber nichts davon wusste, da er nur alle paar Monate mal einen Kontoauszug holt.
Alles in allem sehr bescheuert, ist mir auch noch nie passiert. Zahle immer rechtzeitig und hatte noch nie Post vom Inkassobüro. Deswegen bin ich jetzt wirklich verzweifelt und möchte auch ungern 100 Euro mehr bezahlen...für nichts!
Einen schönen Abend noch
Frage beantworten Frage Nummer 3000089541 Frage melden

Antworten (2)
primusinterpares
Ich fürchte, du wirst doch zahlen müssen. Das kannst du als Lehrgeld verbuchen, weil du dich nicht richtig darum gekümmert hast, ob alles klargeht. Und für deinen Freund mit, weil er seine Kontoauszüge nicht beizeiten überprüft. Und für deine Oma, weil sie dich nicht über deine Post informiert.
Zusammengefasst: Für eure Schlamperei.
Besser, du zahlst schnell, damit der Betrag nicht größer wird.
Und höre auf, die Schuld bei anderen oder den Umständen zu suchen.
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Skorti
Unsere Fachangestellten, alles befähigte Juristen mit abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften und spezialisiert auf Verbraucherrecht sind, sind zur Zeit noch auf der innerbetrieblichen Silvesterfeier. (Juranächte sind lang) Eine Auskunft ist deshalb nicht möglich.
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