inkassorechnung durch krankenhausaufenthalt entstanden weil post zu spät erhalten,gibt es kulanzmöglichkeit
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Antworten (3)
wenn Kraknenhausaufenthalt nachweisbar, sollte das möglich sein, ist aber wohl nicht verpflichtend. Frage nicht hier, sondern lieber den Inkassovertreter und den originalen Rechnungssteller...
Einfach den Betrag überweisen, ohne Säumniszuschläge. Mal sehen, was dann passiert. Bei mir hat es immer geklappt.
Dem Inkassobüro wird dein Krankenhausaufenthalt egal sein, will nun seinen Gewinn machen.
Wende dich an den ursprünglichen Rechnungssteller, wenn der kulant ist, regelt er das mit dem Inkassobüro.
Wende dich an den ursprünglichen Rechnungssteller, wenn der kulant ist, regelt er das mit dem Inkassobüro.