Frage stellen
moon_ice

Inwiefern haben Ämter die Möglichkeit einer Konteneinsicht? Möchte gerade Wohngeld beantragen.

Frage beantworten Frage Nummer 20072 Frage melden

Antworten (8)
Highspeed
Solange Du nur möchtest, passiert nix. Erst wenn Du es machst, werden die evtl. Neugierig und verlangen Konteneinsicht. Ob "Online" oder per Kontoauszug oder Nachfragen ist da ziemlich wurscht.
Melden
Gast
ich weiß ja nicht welche kontoart du meinst,aber dass du einen kontoauszug deines girokontos vorlegen mußt, ist ziemlich sicher. aber wahrscheinlich meinst du eine andere kontoart. da mußt du immer davon ausgehen, dass die das geld finden. wenn du z.B. einen freistellungsauftrag bzgl. abschlagssteuer bei deiner bank abgegeben hast, dann erfährt das finanzamt davon. wohnungsamt und finanzamt sind vernetzt. geld auf konto ist in deinem fall nicht gut.
Melden
Levin Bauer
Die Behörden können tatsächlich dein Konto sehen. Zwar nicht die einzelnen Bewegungen aber den Kontostand udn die Anzahl deiner Konten. Damit soll verhindert werden, dass jemand Gelder beantragt, die er nicht benötigt. In wiefern das mit der Informationsfreiheit vereinbar ist, ist zwar umstritten, aber du wirst dich kaum wehren können.
Melden
Anna-Lena_DE
Hi, soweit ich weiss dürfen die Ämter nur in Dein Konto gucken, wenn Du Hartz IV beantragst (oder auch Bafög). Bei Wohngeld sollte es zur Beantragung reichen, wenn Du die letzen 3 Gehaltsnachweise abgibst, und etwaige Änderungen Deiner Situation mitteilst.
Melden
Frank Schmitz
Man sollte eigentlich annehmen, dass sie es nicht dürfen. In der Presse haben die Ämter allerdings vor wenigen Wochen angekündigt, dass sie alle Fälle noch einmal gründlich prüfen werden, da es zu viel Missbrauch gibt. Ich wäre also sehr vorsichtig mit ungenauen Angaben.
Melden
Berlinretter
Dies wüsste ich auch gerne, da die Wohngeldstelle mich ebenfalls gezwungen hat meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen. Im Schriftverkehr mit dem Amt habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen das ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühle. Das interessiert mein zuständiges Wohngeldamt, das dem Bezirksamt Reinickendorf unterstellt ist, überhaupt nicht. Wer einen schlecht bezahlten Job hat und auf Wohngeld angewiesen ist, wird dem Anschein nach rechtlich auf einen Hartz-4 Empfänger reduziert.
Melden
wiki01
@berlinretter: Abgesehen davon, dass die Frage uralt ist, ist die entwürdigende Behandlung in Sozial- Und Arbeitsamt*) ein Ergebnis der vielen Sozialschmarotzer. Leider gehen die Sachbearbeiter dieser Ämter mittlerweile davon aus, dass ihnen ein Betrüger gegenüber sitzt, und du musst sie vom Gegenteil überzeugen.
[br]
*) Ich weigere mich, hierzu Jobcenter zu sagen.
Melden
UpDate18
Der Thread ist zwar uralt. Aber bin durch Zufall drauf gestoßen...
Wohngeld ist bei Weitem nicht mit anderen Sozialleistungen zur Grundsicherung zu vergleichen. Es gibt auch keine Telefon- oder Rundfunkgebühren-Erleichterungen. Es ist ein Mietzuschuss für finanziell Klamme mit niedrigem Einkommen und vergleichsweise hoher Miete.
Die Behörde verschafft sich aber sehr wohl Informationen über weitere Bankkonten und fragt bei der Prüfung den Antragsteller nach weiteren Bankauszügen, bzw. Zinseinnahmen...
Zinseinnahmen gelten als Einkommen!
Das Wohngeld richtet sich nach persönlichen Einnahmen und denen der Mitbewohner, bzw. Familienangehörigen, die mit in der Wohnung leben.
Wer irgendwo noch ein mickriges Sparbuch über ein paar Euro hat, sollte sich aber keine Gedanken machen, kann aber 100%ig davon ausgehen, dass das nicht übersehen wird. - Gibt auch Finanzämter.

Und das finde ich durchaus in Ordnung.
Erschleichung derartiger Sozialleistungen durch Leute mit Vermögen geht doch wohl gar nicht!?
Wer tatsächlich Anspruch auf Wohngeld hat, wird es auch erhalten. --- Immer schön ehrlich sein!
Regionale Informationen und Formulare im Internet...
Macht euch schlau!
Melden