Antworten (6)
Taxifahrer bzw unternehmen unterliegen dem Kontrahierungszwang, d.h. sie müssen dich befördern, auch wenn es nur 50 Meter um die Ecke geht.,
"Die Beförderungspflicht im Taxi besagt, dass der Taxifahrer kein Recht hat, einen Fahrgast abzulehnen. Allerdings gilt das nur unter normalen Umständen und wenn sich das Ziel innerhalb seines Pflichtfahrgebietes befindet. Wünscht der Gast eine Beförderung außerhalb des Gebietes, steht es dem Taxilenker frei diesen Service anzubieten. Oder ist der Fahrgast zum Beispiel stark angetrunken, erscheint gefährlich oder zahlungsunfähig, ist es dem Taxilenker erlaubt seinen Transfer abzulehnen. Zudem beinhaltet die Beförderungspflicht, dass der Taxifahrer immer die kürzeste Strecke wählt, sofern vom Fahrgast nichts anderes gewünscht wird. Der Transfer muss innerhalb des Pflichtfahrgebietes zum ortsüblich festgelegten Tarif erfolgen." Quelle:
Grundsätzlich gilt die Beförderungspflicht, außer in bestimmten (begründeten) Ausnahmefällen. Dazu gehören unter anderem:
- Stark betrunkene Fahrgäste (Brechanfälle, Schlafen, riskantes Verhalten)
- Stark verschmutzte Fahrgäste (z.B. Schlamm oder Fäkalien)
- Fahrgäste mit offenen Speisen und Getränken (Klassiker: Döner und Glas Bier)
- Rauchende Fahrgäste
- Aggressive Fahrgäste (Pöbelei, gerne auch gepaart mit Punkt "betrunken")
- Verweigerung der Gurtpflicht durch Fahrgast
- Stark betrunkene Fahrgäste (Brechanfälle, Schlafen, riskantes Verhalten)
- Stark verschmutzte Fahrgäste (z.B. Schlamm oder Fäkalien)
- Fahrgäste mit offenen Speisen und Getränken (Klassiker: Döner und Glas Bier)
- Rauchende Fahrgäste
- Aggressive Fahrgäste (Pöbelei, gerne auch gepaart mit Punkt "betrunken")
- Verweigerung der Gurtpflicht durch Fahrgast
Die Beförderungspflicht für Taxis gilt generell für alle menschen und auch für grenzwertige Zustände dieser Personen.Auch Betrunkene müssen mitgenommen werden,allerdings muss dieser für eventuelle Schäden(z.Beispiel erbrechen)haften.Die Beförderungspflicht gilt im übrigen auch für Haustiere,das heisst ein Haustier muss generell mitbefördert werden.Ausnahmen gelten nur wenn eine persönliche Bedrohung des Fahrers in Aussicht stehen.
Nach § 22 des Personenbeförderungsgesetzes muss ein Taxifahrer alle Fahrgäste befördern, die das von ihm verlangen.
Das gilt aber nur in seinem üblichen Pflichtfahrbereich, bei weiteren Strecken
darf er auch Fahrten ablehnen.
Wenn der Taxifahrer sich durch den Fahrgast gefährdet sieht, darf er natürlich
die Beförderung verweigern.
Das ist z.B. bei betrunkenen, randalierenden oder offensichtlich bewaffneten
Personen der Fall.
Auch wenn es zweifelhaft ist, ob der Fahrgast die Kosten der Taxifahrt
bezahlen kann, darf er eine Beförderung verweigern.
Das gilt aber nur in seinem üblichen Pflichtfahrbereich, bei weiteren Strecken
darf er auch Fahrten ablehnen.
Wenn der Taxifahrer sich durch den Fahrgast gefährdet sieht, darf er natürlich
die Beförderung verweigern.
Das ist z.B. bei betrunkenen, randalierenden oder offensichtlich bewaffneten
Personen der Fall.
Auch wenn es zweifelhaft ist, ob der Fahrgast die Kosten der Taxifahrt
bezahlen kann, darf er eine Beförderung verweigern.
Beförderungspflicht für den Taxifahrer besteht immer, solange die Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Dies sind z.B.:
Die Gurtpflicht gilt für alle Fahrgäste, ebenso ist das Essen und Trinken im Taxi während der Fahrt per Personenbeförderungs-Gesetz verboten. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (Glasflaschen, etc.) ist nicht erlaubt, sogar Telefonate während der Fahrt können zum Beförderungsausschluss führen. Solange der Taxifahrer in Ruhe seinen Job machen kann, läuft man nicht Gefahr, von der Beförderung ausgeschlossen zu werden, ansonsten ist der Stop und Drücken auf Kasse am Taxameter fällig und gesetzeskonform.
Die Gurtpflicht gilt für alle Fahrgäste, ebenso ist das Essen und Trinken im Taxi während der Fahrt per Personenbeförderungs-Gesetz verboten. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (Glasflaschen, etc.) ist nicht erlaubt, sogar Telefonate während der Fahrt können zum Beförderungsausschluss führen. Solange der Taxifahrer in Ruhe seinen Job machen kann, läuft man nicht Gefahr, von der Beförderung ausgeschlossen zu werden, ansonsten ist der Stop und Drücken auf Kasse am Taxameter fällig und gesetzeskonform.