Morry_moor
Inwieweit wirken sich Entschuldigungsbriefe eigentlich vor dem Gesetz strafmildernd aus? Gibt es da eine Definition?
Antworten (6)
Ist mir nicht bekannt. Außerdem kann man sich nicht selber Entschuldigen, sondern nur um Entschuldigung bitten, auch wenn den Unterschied kaum noch einer kennt.
Das ist ziemlich allgemein gefragt. Welche Art von "Entschuldigungsbrief" soll es sein? Also was immer strafmildernd wirkt ist die sog. Reue. Wenn man also erkennt, dass der Täter ernsthaft Unrecht wieder gutmachen will. Das steht in §46 StGB: Strafmildernd wirkt sich danach aus "...sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen."
Die meisten Richter wird es milde stimmen, wenn der Angeklagte Reue zeigt. Auch die Anerkennung von Fahrlässigkeit statt Vorsatz kann so eher mal zugunsten des Angeklagten ausfallen. Es gibt keine genauen GEsetze dazu, aber das Strafmaß ist immer mit einer Spanne versehen. Mit Entschuldigung landet man eher am unteren Ende.
Bei jugendlichen Straftätern wirken sich diese in jedem Fall positiv auf das Urteil aus. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Entschuldigung ein deutliches Zeichen für Einsicht oder Reue des Täters ist. Im weitesten Sinne handelt es sich um eine Wiedergutmachung.
Kommt darauf an, wem man so einen Brief schreibt. Wenn er an das Opfer gerichtet ist, dann kann es sich schon strafmildernd auswirken, wenn der Eindruck vorherrscht, dass wirklich Reue vorhanden ist. Ein Brief an die Staatsanwaltschaft bringt allerdings nichts.