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Gast

IP- und MAC-Adresse

Ist ein Plattform-Betreiber berechtigt, einen Teilnehmer auszuspionieren bzw. ist das überhaupt ohne weiteres möglich??
Hier geht es um einen Teilnehmer an einer Spiel-Plattform der wegen einer "Verfehlung" gesperrt ist, das aber nicht akzeptieren will und sich daher einen Freund zu Hilfe nimmt, über dessen Namen er dann weiterspielt. Allerdings mit seinem eigenen PC!!

Kann man diese Person ausspionieren und ist das rechtlich erlaubt?
Frage beantworten Frage Nummer 3000102379 Frage melden

Antworten (7)
primusinterpares
Kann er nicht. Es ist nicht erlaubt.
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dschinn
Ich verstehe die Frage noch nicht genau... was ist mit "ausspionieren" gemeint?
Die Kamera am Laptop oder am Smartphone heimlich anschalten?
Oder was genau?
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primusinterpares
Wenn du es nicht kapierst dschinn, musst du auch nicht antworten. Der Gast kann nicht antworten und ich mag es dir auch nicht erklären. Geh Eis essen, das kühlt dich ab.
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dschinn
Ich hatte schon ein Eisbecher heute.

... wenn ich den Account eines Kumpels bespiele an meinem eigenen Rechner....

... wo findet da die Spionage statt?

Und zur Frage...
Bei Guildwars musste man damals die fremde IP bestätigen.. das System hat so etwas grundsätzlich bemerkt und "bemängelt"...
was soll daran nicht erlaubt sein?

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Cheru
Der Spielebetreiber könnte einen Teilnehmer über eine feste IP-Adresse oder bei bei einem Browserspiel über ein Cookie wiedererkennen. Im Zweifel erkennt er ihn jedoch an seinen Zugangsdaten, von Dir "Name" genannt.

Im vorliegenden Fall (andere IP-Adresse und gesperrte Zugangsdaten) wäre die Wiedererkennung nur über ein Cookie möglich, aber nicht zielführend, denn eine anderer Teilnehmer, der sich anständig verhält, könnte den PC benutzen.

Das Verarbeiten der Zugangsdaten ist zulässig, alles andere ist unzulässig. Ausspionieren ist mit einem dafür geeigneten Trojanischen Pferd grundsätzlich technisch möglich.
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KissMe
Informiere dich mal über die DSGVO
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micle
Nein
Ja

Welche Daten bei Nutzung einer Plattform zum Betreiber übertragen werden sollte in den AGB angegeben sein, die der Kunde bestätigen muss, wenn er diese Plattform nutzt.
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