Is es strafbar einen 8 jährigen videospiele im eigenen shop abzukaufen
Mein 8 jähriger Sohn verjaufte ohne einverstandis Videospiele in gameladen für an an und verkauf.
Was kann ich nun tun
Was kann ich nun tun
Antworten (3)
Geh in den Laden, sprech mit dem Inhaber mal nen ernstes Wort das er von dem Jungen nix mehr annimmt bzw, es ankauft. Zudem kannst du als gestzlicher Vertreter den Verkauf rückgängig machen da dein Junge nur bedingt geschäftsfähig ist und für solche Geschäfte immer die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters braucht.
Siehe hier ->
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106
BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183 , § 184 BGB).
Quelle Wiki
Siehe hier ->
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106
BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183 , § 184 BGB).
Quelle Wiki
Ein Achtjähriger ist nicht geschäftsfähig, d.h. ohne dein Einverständnis ist kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Das hätte der Händler auch wissen müssen.
Mit Sohn zum Laden gehen, Spiele zurückfordern und das erlöste Geld zurückgeben.
Und Söhnlein klarmachem, was erlaubt ist und was nicht.
Mit Sohn zum Laden gehen, Spiele zurückfordern und das erlöste Geld zurückgeben.
Und Söhnlein klarmachem, was erlaubt ist und was nicht.
Nope, ist nicht strafbar. So ein Rechtsgeschäft ist in diesem Fall nur schwebend wirksam und somit anfechtbar, wie man so schön sagt. Heißt, wenn du dahin gehst und denen das erzählst (ohne Einverständis bla bla), ist der Kaufvertrag nichtig und die sind verpflichtet, die Spiele wieder raus zu rücken. Andersherum müsst ihr die Kohle wieder auf den Tisch legen.
Knifflig wird es erst, wenn die Spiele laut FSK/ USK so eingestuft worden sind, dass sie für U8-Jährige nicht geeignet sind. Dann wirst du als Papa/ Mama auch noch Ärger kriegen, wenns schief läuft. Aber grundsätzlich könnt ihr den Vertrag für nichtig erklären und alles zurückfordern aber auch gleichzeitig zurückgeben!
Knifflig wird es erst, wenn die Spiele laut FSK/ USK so eingestuft worden sind, dass sie für U8-Jährige nicht geeignet sind. Dann wirst du als Papa/ Mama auch noch Ärger kriegen, wenns schief läuft. Aber grundsätzlich könnt ihr den Vertrag für nichtig erklären und alles zurückfordern aber auch gleichzeitig zurückgeben!