bh_roth
Ist das deutsche (Jugend-) Strafrecht noch zeitgemäß?
Auf der einen Seite kann einem straffälligen Erwachsenen Reifeverzögerung attestiert werden, und er kann damit nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Auf der anderen Seite muss es möglich sein, einem Kind die Reife eines Jugendlichen zu attestieren.
Ein 12-jähriger, der einen Sprengkörper nebst Zünder bauen kann, ist in meinen Augen kein Kind mehr- vor dem Strafrecht.
Es kann nicht sein, dass durch das Herbeiführen einer Explosion vielfacher Tod und Verstümmelung eintritt, der Täter sich aber ins Fäustchen lacht, weil er nicht strafmündig ist. Das Strafrecht muss sich bei Gewaltverbrechen in gleichem Maße wandeln, wie die (ausländischen) Straftäter jünger werden.
Ein 12-jähriger, der einen Sprengkörper nebst Zünder bauen kann, ist in meinen Augen kein Kind mehr- vor dem Strafrecht.
Es kann nicht sein, dass durch das Herbeiführen einer Explosion vielfacher Tod und Verstümmelung eintritt, der Täter sich aber ins Fäustchen lacht, weil er nicht strafmündig ist. Das Strafrecht muss sich bei Gewaltverbrechen in gleichem Maße wandeln, wie die (ausländischen) Straftäter jünger werden.
Antworten (67)
Ja, ja, die ausländischen Straftäter.
Nicht nur die 12-jährigen Bombenbastler, die im Internet lesen können, wie es gemacht wird, sondern auch deren Eltern, Geschwister und den Rest der Sippe einsperren.
Bei Wasser und Brot. Für den Rest deren Leben.
Nicht nur die 12-jährigen Bombenbastler, die im Internet lesen können, wie es gemacht wird, sondern auch deren Eltern, Geschwister und den Rest der Sippe einsperren.
Bei Wasser und Brot. Für den Rest deren Leben.
Wenn sich die Gesellschaft wandelt, muss sich auch deren strafgesetzliche Regelung ändern bzw. anpassen.
Richtig, ich habe nur einen Einzelfall herausgegriffen. Aber er ist für mich symptomatisch für den Wandel.
Das Strafgesetz muss flexibler handhabbar sein, eben dem Wandel angepasst.
Ich hatte eine Zeit lang die Gelegenheit, mitzubekommen, wie ausländische Banden erfolgreich versuchen, um eine wirksame Bestrafung herum zu kommen. Das Verfahren ist einfach: In der Bande ist ein Mitglied, das noch keine 16 Jahre alt ist. Dieses Bandenmitglied wird bei Ergreifung das Oberhaupt der Bande, die anderen nur Mitläufer. Die Bestrafbarkeit dieses 14 - 16-jährigen hält sich in überschaubaren Grenzen, und kurze Zeit später ist die ganze Bande mit geringen (Bewährungs-) Strafen wieder auf freiem Fuß.
In meinem Beispiel ist eine Nagelbombe auf einem Weihnachtsmarkt nur deshalb nicht explodiert, weil der Zünder mangelhaft konstruiert war. Wäre der Sprengsatz explodiert, kannst du dir, lieber Ing, ausmalen, was das Ergebnis gewesen wäre. Der Täter aber, weil noch Kind, kann nicht bestraft werden. Hier ist kein den Opfern gerecht werdendes Vorgehen der Justiz möglich.
Richtig, ich habe nur einen Einzelfall herausgegriffen. Aber er ist für mich symptomatisch für den Wandel.
Das Strafgesetz muss flexibler handhabbar sein, eben dem Wandel angepasst.
Ich hatte eine Zeit lang die Gelegenheit, mitzubekommen, wie ausländische Banden erfolgreich versuchen, um eine wirksame Bestrafung herum zu kommen. Das Verfahren ist einfach: In der Bande ist ein Mitglied, das noch keine 16 Jahre alt ist. Dieses Bandenmitglied wird bei Ergreifung das Oberhaupt der Bande, die anderen nur Mitläufer. Die Bestrafbarkeit dieses 14 - 16-jährigen hält sich in überschaubaren Grenzen, und kurze Zeit später ist die ganze Bande mit geringen (Bewährungs-) Strafen wieder auf freiem Fuß.
In meinem Beispiel ist eine Nagelbombe auf einem Weihnachtsmarkt nur deshalb nicht explodiert, weil der Zünder mangelhaft konstruiert war. Wäre der Sprengsatz explodiert, kannst du dir, lieber Ing, ausmalen, was das Ergebnis gewesen wäre. Der Täter aber, weil noch Kind, kann nicht bestraft werden. Hier ist kein den Opfern gerecht werdendes Vorgehen der Justiz möglich.
Also erst einmal erschließt sich mir nicht, was Regelungen im Strafrecht mit der Nationalität eines Delinquenten zu tun haben sollten.
Zum Zweiten bedeutet Rechtsstaatlichkeit, dass gesetzliche Regelungen eben nicht willkürlich (Du nennst es "flexibel") gehandhabt werden können, sondern dass es ein Mindestmaß an Verläßlichkeit gibt.
Drittens, wenn ein Kind noch nicht strafmündig ist, heißt das nicht zwingend, dass es wieder auf freien Fuß kommt. Bei entsprechend schweren Vergehen kann es durchaus in eine geschlossene Erziehungsmaßnahme kommen. Und auch seinen "Erziehngsberechtigten" entzogen werden. Näheres entscheidet ein Gericht.
Dass, abhängig vom Alter, zwischen Strafe und Erzieherischen Maßnahmen unterschieden wird, leuchtet mir ebenfalls sehr ein.
Bliebe die Frage, ob die Altersgrenzen sinnvoll gezogen sind. Wenn ich mir die Kinder und Jugendlichen aus Nachbarschaft und Bekanntenkreis so anschaue, dann sind auch diese für mich, nach wie vor, sehr nachvollziehbar.
Ich denke sie sollten auch nicht von Moden (Du sprichst von "zeitgemäß") abhängig gemacht werden.
Wenn ich mich an Schilderungen meiner Eltern und Onkel erinnere, die als Jugendliche, augrund der Kriegssituation, vergleichsweise einfachen Zugang zu Sprengstoff hatten, dann gibt es da ziemlich haarsträubende Geschichten, was aber nichts daran ändert, dass diese haarsträubenden Geschichten in erster Linie aufgrund deren damaliger Unreife zu Stande gekommen sind. Auch unsere eigenen Experimente mit einem damals verfügbaren Unkrautvernichtungsmittel, deuten in die gleiche Richtung. Also auch aus diesem Blickwinkel: Technische Fertigkeiten haben erst einmal nichts mit sittlicher Reife zu tun.
In einem Punkt bin ich trotzdem bei Dir: Man muss sich sicherlich Gedanken machen, wie man sinnvoll mit solchen Konstellationen umgeht. Da Kinder und Jugendliche aber noch vergleichsweise formbar sind, würde ich mich da aber eher auf pädagogisch sinnvolle Maßnahmen fokussieren, wo nötig sicherlich auch im Rahmen geschlossener Institutionen.
Zum Zweiten bedeutet Rechtsstaatlichkeit, dass gesetzliche Regelungen eben nicht willkürlich (Du nennst es "flexibel") gehandhabt werden können, sondern dass es ein Mindestmaß an Verläßlichkeit gibt.
Drittens, wenn ein Kind noch nicht strafmündig ist, heißt das nicht zwingend, dass es wieder auf freien Fuß kommt. Bei entsprechend schweren Vergehen kann es durchaus in eine geschlossene Erziehungsmaßnahme kommen. Und auch seinen "Erziehngsberechtigten" entzogen werden. Näheres entscheidet ein Gericht.
Dass, abhängig vom Alter, zwischen Strafe und Erzieherischen Maßnahmen unterschieden wird, leuchtet mir ebenfalls sehr ein.
Bliebe die Frage, ob die Altersgrenzen sinnvoll gezogen sind. Wenn ich mir die Kinder und Jugendlichen aus Nachbarschaft und Bekanntenkreis so anschaue, dann sind auch diese für mich, nach wie vor, sehr nachvollziehbar.
Ich denke sie sollten auch nicht von Moden (Du sprichst von "zeitgemäß") abhängig gemacht werden.
Wenn ich mich an Schilderungen meiner Eltern und Onkel erinnere, die als Jugendliche, augrund der Kriegssituation, vergleichsweise einfachen Zugang zu Sprengstoff hatten, dann gibt es da ziemlich haarsträubende Geschichten, was aber nichts daran ändert, dass diese haarsträubenden Geschichten in erster Linie aufgrund deren damaliger Unreife zu Stande gekommen sind. Auch unsere eigenen Experimente mit einem damals verfügbaren Unkrautvernichtungsmittel, deuten in die gleiche Richtung. Also auch aus diesem Blickwinkel: Technische Fertigkeiten haben erst einmal nichts mit sittlicher Reife zu tun.
In einem Punkt bin ich trotzdem bei Dir: Man muss sich sicherlich Gedanken machen, wie man sinnvoll mit solchen Konstellationen umgeht. Da Kinder und Jugendliche aber noch vergleichsweise formbar sind, würde ich mich da aber eher auf pädagogisch sinnvolle Maßnahmen fokussieren, wo nötig sicherlich auch im Rahmen geschlossener Institutionen.
Tröste dich, dass Jugendstrafrecht wird auch angewandt, wenn (deutsche) Straftäter:
Ausländer durch die Straßen hetzen,
Brandsätze auf Asylbewerberunterkünfte werfen,
Asylanten zusammenschlagen oder
volksverhetzende Parolen schreien ...
... statistisch werden sicher prozentual mehr deutsche Straftäter aus ausländische von dem Jugendstrafrecht profitieren ...
Ausländer durch die Straßen hetzen,
Brandsätze auf Asylbewerberunterkünfte werfen,
Asylanten zusammenschlagen oder
volksverhetzende Parolen schreien ...
... statistisch werden sicher prozentual mehr deutsche Straftäter aus ausländische von dem Jugendstrafrecht profitieren ...
Der Stufenführerschein für Zweiräder hat doch auch funktioniert. Warum gibt es das nicht für Autos?
Immer wieder lesen wir von Autorennen auf normalen Straßen wo ausschließlich junge Fahranfänger mit PS starken Fahrzeugen, überwiegend Mercedes oder BMW in schwere Unfälle mit teilweise Toten verwickelt sind.
Warum gibt es da keinen Stufenführerschein.
Und wieviele Fahranfänger verunfallen tödlich nachts am Baum auf der Landstraße?
Da muß dringend umgedacht werden.
Immer wieder lesen wir von Autorennen auf normalen Straßen wo ausschließlich junge Fahranfänger mit PS starken Fahrzeugen, überwiegend Mercedes oder BMW in schwere Unfälle mit teilweise Toten verwickelt sind.
Warum gibt es da keinen Stufenführerschein.
Und wieviele Fahranfänger verunfallen tödlich nachts am Baum auf der Landstraße?
Da muß dringend umgedacht werden.
Beim Jugendstrafrecht steht im Vordergrund, dass es weniger auf Bestrafung ausgerichtet ist, sondern der erzieherische Aspekt steht im Vordergrund. Man geht davon aus, dass der jugendliche Straftäter die Folgen seiner Taten nicht weitreichend beurteilen kann. Das trifft nach meiner Einschätzung nach 6 Jahren Schöffin am Jugendgericht auf einen Großteil der jungen Täter auch zu. Richtig ist auch, dass viele über 18jährige erhebliche Reiferückstände haben. Ich habe oft erlebt, dass junge Straftäter ihre Taten als "das war doch nur ein Spiel" zu bagatellisierten versuchten und gar nicht fassen konnten, dass sie deswegen vor Gericht stehen. Und dabei handelte es sich nicht nur um Bagatellen, die landen erst gar nicht vor dem Schöffengericht. Von diesen Taten und Tätern erfährt aber in der Regel die Öffentlichkeit nichts.
Es gibt aber noch den anderen Typus jugendlicher Straftäter. Voll krimineller Energie und ohne jede Empathie. Brutal, Mehrfachtäter und auch sich selbst gegenüber empfindungslos.
Die juckt es nicht, wenn sie in den Knast müssen. Sie halten den für einen normalen Lebensabschnitt ihres Daseins und sie prahlen sogar damit. Diese Sorte Täter gibt es in allen Altersklassen und allen Nationalitäten. Die begreifen nicht, dass sie bestraft wurden, wenn sie Bewährung bekommen. Sie empfinden das nicht als Warnung.
Meiner Meinung nach besteht beim Jugendstrafrecht schon Handlungsbedarf. Zum einen sollte bei erkennbarer Zugehörigkeit zu dem letztgenannten Tätertyp frühzeitig von Bewährung abgesehen werden, da brauchen die Gerichte mehr Spielraum. Und zum anderen sollten Erwachsene (das sind nicht nur junge Erwachsene, die können auch 50 Jahre alt sein) nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, nur weil bei der Tat auch ein Jugendlicher dabei war. Die Verfahren müssten getrennt werden.
Es gab Fälle, da wurden 14jährige Buben, die sonst nichts angestellt hätten, zu Straftaten animiert, damit man im Fall des Falles vors Jugendgericht kommt. Gerade im Bandenwesen ist das ein Problem.
Die jugendlichen Straftäter aus Nordafrika und dem Balkan stellen ein besonderes Problem dar. Unser Rechtssystem ist ihnen fremd. In ihrer Heimat würden sie für die jeweilige Tat sofort ins Gefängnis geworfen. Die können mit Bewährung und auch mit den Voraussetzungen für U-Haft nichts anfangen. Die denken ihre Taten bleiben straflos und machen so weiter, da entsteht auch eine Gruppendynamik, das spricht sich ja rum, dass einem nix passiert.
Unser GG befielt, vor dem Gesetz sind alle gleich, und das GG ist ein hohes Rechtsgut, das über dem Dilemma mit dieser Tätergruppe steht. Also gelten für diese Täter die gleichen Bedingungen für Bewährung usw. Schlimm ist, dass diese Täter ohne weitere Betreuung nach Hause und auf die Straße geschickt werden, in ihre gewohnte, genauso denkende Gesellschaft.
Ich sehe auch keine Lösung für dieses Problem. Bewährungsheime, dort wo erzieherisch einwirkende Eltern nicht vorhanden sind, die aber keine Vollzugsanstalt sind? Die Politik wird sich was einfallen lassen müssen. Und die Gesellschaft muß akzeptieren, dass das Geld kostet. Die Rufe nach Abschiebung sind jedenfalls keine Lösung, solange Abschiebung praktisch nicht in dem Umfang machbar ist, in dem sie erforderlich wäre. Alle sofort einsperren geht nicht s.o. und außerdem sind unsere Gefängnisse eh überfüllt.
Unser Jugendstrafrecht sehe ich aber grundsätzlich als zeitgemäß an. Viele brave Bürger waren in ihrer Sturm- und Drangzeit mal straffällig und fanden durch Erziehungsmaßnahmen den Weg zurück.
Es gibt aber noch den anderen Typus jugendlicher Straftäter. Voll krimineller Energie und ohne jede Empathie. Brutal, Mehrfachtäter und auch sich selbst gegenüber empfindungslos.
Die juckt es nicht, wenn sie in den Knast müssen. Sie halten den für einen normalen Lebensabschnitt ihres Daseins und sie prahlen sogar damit. Diese Sorte Täter gibt es in allen Altersklassen und allen Nationalitäten. Die begreifen nicht, dass sie bestraft wurden, wenn sie Bewährung bekommen. Sie empfinden das nicht als Warnung.
Meiner Meinung nach besteht beim Jugendstrafrecht schon Handlungsbedarf. Zum einen sollte bei erkennbarer Zugehörigkeit zu dem letztgenannten Tätertyp frühzeitig von Bewährung abgesehen werden, da brauchen die Gerichte mehr Spielraum. Und zum anderen sollten Erwachsene (das sind nicht nur junge Erwachsene, die können auch 50 Jahre alt sein) nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, nur weil bei der Tat auch ein Jugendlicher dabei war. Die Verfahren müssten getrennt werden.
Es gab Fälle, da wurden 14jährige Buben, die sonst nichts angestellt hätten, zu Straftaten animiert, damit man im Fall des Falles vors Jugendgericht kommt. Gerade im Bandenwesen ist das ein Problem.
Die jugendlichen Straftäter aus Nordafrika und dem Balkan stellen ein besonderes Problem dar. Unser Rechtssystem ist ihnen fremd. In ihrer Heimat würden sie für die jeweilige Tat sofort ins Gefängnis geworfen. Die können mit Bewährung und auch mit den Voraussetzungen für U-Haft nichts anfangen. Die denken ihre Taten bleiben straflos und machen so weiter, da entsteht auch eine Gruppendynamik, das spricht sich ja rum, dass einem nix passiert.
Unser GG befielt, vor dem Gesetz sind alle gleich, und das GG ist ein hohes Rechtsgut, das über dem Dilemma mit dieser Tätergruppe steht. Also gelten für diese Täter die gleichen Bedingungen für Bewährung usw. Schlimm ist, dass diese Täter ohne weitere Betreuung nach Hause und auf die Straße geschickt werden, in ihre gewohnte, genauso denkende Gesellschaft.
Ich sehe auch keine Lösung für dieses Problem. Bewährungsheime, dort wo erzieherisch einwirkende Eltern nicht vorhanden sind, die aber keine Vollzugsanstalt sind? Die Politik wird sich was einfallen lassen müssen. Und die Gesellschaft muß akzeptieren, dass das Geld kostet. Die Rufe nach Abschiebung sind jedenfalls keine Lösung, solange Abschiebung praktisch nicht in dem Umfang machbar ist, in dem sie erforderlich wäre. Alle sofort einsperren geht nicht s.o. und außerdem sind unsere Gefängnisse eh überfüllt.
Unser Jugendstrafrecht sehe ich aber grundsätzlich als zeitgemäß an. Viele brave Bürger waren in ihrer Sturm- und Drangzeit mal straffällig und fanden durch Erziehungsmaßnahmen den Weg zurück.
@ elfigy
Im Wesentlichen stimme ich dir zu.
Ich möchte aber intensiv darauf hinweisen, dass die Handlungen Jugendlicher eigentlich keiner Begrenzung durch Politik oder Gesellschaft unterliegen.
Will sagen, die machen sich wirklich keinen Kopp, wie das endet, warum es so ist usw.
Und diese Einstellung kann sich fortsetzen, bis ins hohe Alter.
Beispiel: Obwohl wir wussten, dass WKII Munition schlimme Verletzungen verursachte, Die Staatsmacht heftig präsent war (DDR), haben wir, besonders zu Silvester, Häuser damit gesprengt. Die waren zwar zerstört, aber die Mauern standen noch, bis wir kamen.
Auch da gab es rigorose Strafen, das hat uns nicht gestört, das waren doch die ungeliebten Kommunisten, die uns getriezt haben.
Wenn man sucht, findet man für alles eine Ausrede.
Gruß
R.
Im Wesentlichen stimme ich dir zu.
Ich möchte aber intensiv darauf hinweisen, dass die Handlungen Jugendlicher eigentlich keiner Begrenzung durch Politik oder Gesellschaft unterliegen.
Will sagen, die machen sich wirklich keinen Kopp, wie das endet, warum es so ist usw.
Und diese Einstellung kann sich fortsetzen, bis ins hohe Alter.
Beispiel: Obwohl wir wussten, dass WKII Munition schlimme Verletzungen verursachte, Die Staatsmacht heftig präsent war (DDR), haben wir, besonders zu Silvester, Häuser damit gesprengt. Die waren zwar zerstört, aber die Mauern standen noch, bis wir kamen.
Auch da gab es rigorose Strafen, das hat uns nicht gestört, das waren doch die ungeliebten Kommunisten, die uns getriezt haben.
Wenn man sucht, findet man für alles eine Ausrede.
Gruß
R.
Rentier, Häuser gesprengt zu Sylvester mit WK II Munition????
Welch Löcher tun sich da auf.
In den frühen 2000 Jahren waren wir zum Jahreswechsel mit 20 Leuten in Büsum.
Vorher schon viel Alarm gemacht und den Abend hat ebend halt eine Telefonzelle, mehrere Abfalleimer und Sitzbänke gelitten.
Nun Ja wie es kommen mußte viel Polizei und Feuerwehr aber wir waren ja schon weg, aber der Hausmeister von dem Komplex wußte Bescheid.
Ergo nachts um drei Stand er bei uns in der angemieteten Wohnung, sagte uns kurz und knapp, morgen früh um zehn seid ihr hier verschwunden.
Waren wir dann auch
Welch Löcher tun sich da auf.
In den frühen 2000 Jahren waren wir zum Jahreswechsel mit 20 Leuten in Büsum.
Vorher schon viel Alarm gemacht und den Abend hat ebend halt eine Telefonzelle, mehrere Abfalleimer und Sitzbänke gelitten.
Nun Ja wie es kommen mußte viel Polizei und Feuerwehr aber wir waren ja schon weg, aber der Hausmeister von dem Komplex wußte Bescheid.
Ergo nachts um drei Stand er bei uns in der angemieteten Wohnung, sagte uns kurz und knapp, morgen früh um zehn seid ihr hier verschwunden.
Waren wir dann auch
Eine der besten, anspruchvollsten Frage, seit ich dieser Community beiwohne, dank Elfygi auch noch umfassend und kompetent beantwortet.
Ich bin in dieser Frage hilflos, einerseits halte ich unser GG für völlig ausreichend, warum soll eine Nation wegen prozentual geringer Ausnahmetäter gleich das ganze Rechtssystem verändern?
Andererseits sehe ich tagtäglich an meiner Arbeit Menschen aus dem Nordafrikanischen und Balkan, welche bewusst unsere freiheitlichen demokratischen Systeme bis zur Belastungsgrenze und darüber hinaus ausnutzen.
Das Dilemma ist: getrenntes Strafrecht ist nicht möglich, da wären wir bei der Apartheit, das will auch kein vernünftiger Mensch.
Also weiter nachdenken und hoffen, dass unsere Regierung dies auch macht.
Ich bin in dieser Frage hilflos, einerseits halte ich unser GG für völlig ausreichend, warum soll eine Nation wegen prozentual geringer Ausnahmetäter gleich das ganze Rechtssystem verändern?
Andererseits sehe ich tagtäglich an meiner Arbeit Menschen aus dem Nordafrikanischen und Balkan, welche bewusst unsere freiheitlichen demokratischen Systeme bis zur Belastungsgrenze und darüber hinaus ausnutzen.
Das Dilemma ist: getrenntes Strafrecht ist nicht möglich, da wären wir bei der Apartheit, das will auch kein vernünftiger Mensch.
Also weiter nachdenken und hoffen, dass unsere Regierung dies auch macht.
Wir brauchen Bootcamps wie in den USA. Drei Monate Dreck fressen und keine Minute von den 24 std am Tag ohne Schikane.
Aber selbst das würd viele unserer Zugereisten und Einheimischen nicht abhalten weiter gegen das Gesetz zu verstoßen
Aber selbst das würd viele unserer Zugereisten und Einheimischen nicht abhalten weiter gegen das Gesetz zu verstoßen
@Coredlier
Es handelte sich um Ruinen eines zu ca. 90% verwüsteten Dorfes, das in den letzten Tages des Endsiegs noch mal richtig zwischen die Kämpfe gekommen war.
Da waren Ruinen von ...fabriken, deren Hohlblock Mauerwerk wie geschaffen für unsere Spiele waren.
Bis in die frühen 60er Jahre konnte man noch PAK Stellungen plündern, mit allem was darin war.
MG-Munition an einer Lötlampe vorbeiziehen-wir fanden es grandios.
Aber mit zunehmenden Verlusten an Gliedmaßen erlosch auch die Abenteuerlust.
Gruß
R.
Es handelte sich um Ruinen eines zu ca. 90% verwüsteten Dorfes, das in den letzten Tages des Endsiegs noch mal richtig zwischen die Kämpfe gekommen war.
Da waren Ruinen von ...fabriken, deren Hohlblock Mauerwerk wie geschaffen für unsere Spiele waren.
Bis in die frühen 60er Jahre konnte man noch PAK Stellungen plündern, mit allem was darin war.
MG-Munition an einer Lötlampe vorbeiziehen-wir fanden es grandios.
Aber mit zunehmenden Verlusten an Gliedmaßen erlosch auch die Abenteuerlust.
Gruß
R.
Das weichgespülte Strafrecht ist sicher renovierungsbedürftig. Der "Marsch durch die Institutionen" hat da einiges verbogen. Die Hauptschuld hat immer noch der Täter, nicht die Gesellschaft.
Vielleicht könnte man beim Strafrecht Aspekte des Straßenverkehrsrechts übernehmen. Der Bußgeldkatalog gibt genau vor, für welche Übertretung es welche Sanktion gibt. Da kann man nicht bei einer Geschwindigkeitsübertretung als mildernden Umstand anführen, dass das Frühstücksei zu weich war.
Mir ist klar, dass man im Strafrecht keine Kataloge aufstellen kann, aber Regeln. Z.B. sollte bei schwerer Körperverletzung im Sinne der Opfer und der Gesellschaft eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen sein. Das kapiert selbst der dümmste Täter, dass er dran ist, wenn er erwischt wird.
Vielleicht könnte man beim Strafrecht Aspekte des Straßenverkehrsrechts übernehmen. Der Bußgeldkatalog gibt genau vor, für welche Übertretung es welche Sanktion gibt. Da kann man nicht bei einer Geschwindigkeitsübertretung als mildernden Umstand anführen, dass das Frühstücksei zu weich war.
Mir ist klar, dass man im Strafrecht keine Kataloge aufstellen kann, aber Regeln. Z.B. sollte bei schwerer Körperverletzung im Sinne der Opfer und der Gesellschaft eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen sein. Das kapiert selbst der dümmste Täter, dass er dran ist, wenn er erwischt wird.
Herzlichen Glückwunsch!
Nun hat es Deutschland ja mal geschafft, in die australischen Nachrichten zu kommen:
[Sky News Australia] »Local prosecutor Hubert Stroeber said it would be an exaggeration to call the device a bomb, saying that although the powder was combustible, it was unclear whether it would have exploded.«
Was ist aus meinem Geburtsland, das ich so herzlich liebe, geworden? Wir haben früher mit Unkraut-Ex Sylvester Böller gebastelt, die dann auch noch mit wahnsinnigem Knall hochgingen, und niemand hatte einen 12-Jährigen gejagt, der ein Marmeladenglas voll Schwarzpulver hatte, das er nicht eimal zündeln konnte.
Nun hat es Deutschland ja mal geschafft, in die australischen Nachrichten zu kommen:
[Sky News Australia] »Local prosecutor Hubert Stroeber said it would be an exaggeration to call the device a bomb, saying that although the powder was combustible, it was unclear whether it would have exploded.«
Was ist aus meinem Geburtsland, das ich so herzlich liebe, geworden? Wir haben früher mit Unkraut-Ex Sylvester Böller gebastelt, die dann auch noch mit wahnsinnigem Knall hochgingen, und niemand hatte einen 12-Jährigen gejagt, der ein Marmeladenglas voll Schwarzpulver hatte, das er nicht eimal zündeln konnte.
@Dorfdepp. Es sollte besser unterschieden werden, was schwere Körperverletzung ist.
Ich gebe Dir mal ein Beispiel, was zur Zeit als schwere Körperverletzung gilt: Ein Mensch pinkelt nachts betrunken in ein Blumenbeet. Die vorbeikommende Streife hält an und stellt ihn zur Rede. Er wird frech, sie wollen ihn mitnehmen, er wehrt sich und tritt um sich. Er hat aber DocMartens Schuhe an, da ist eine Stahlkappe drin und das gilt als gefährliche Waffe und schon hat er gefährliche Körperverletzung, Widerstand und Beamtenbeleidigung am Hals. Nach seiner Ausnüchterung versteht er sein Handeln selber nicht mehr. Der hatte keine kriminelle Energie, der war nur blöd gesoffen und aggressiv. Ich will das nicht schönreden, aber das hat eine andere Qualität als wenn jemand einen anderen brutal mit einem Baseballschläger zusammenschlägt. Das Gesetz hat für diese Straftat schon einen Spielraum von-bis für eine Verurteilung. Aber der ist zu eng, um allen Taten gerecht zu werden. Später steht im Führungszeugnis und in den Akten nur gefährliche Körperverletzung. Das kann alles mögliche sein und die Gerichte haben im Hinterzimmer bei der Beratung nicht die Zeit, alle Vorverurteilungen genau zu studieren. Die Pflichtanwälte machen das auch nicht und so kommt es dann, dass bei einem weiteren Verfahren die einen zu streng und die anderen zu milde bestraft werden. So kommt es, dass hochkriminelle Gewalttäter oft viel zu früh wieder auf freiem Fuß sind. Man unterstellt aus Überlastung eine gewisse mittelschwere Straftat. Das ist nur bei aufsehenerregenden Straftaten anders. Wenn man das ändern will, muß man schwere Körperverletzung vor dem Gesetz anders, in mehr unterschiedlichen Graden, definieren. Gerade bei Brutalität und Rohheit hat sich in der Gesellschaft einiges geändert. Die Justiz hinkt da hinterher. Die Unterbesetzung der Gerichte ist von großem Übel.
Ich gebe Dir mal ein Beispiel, was zur Zeit als schwere Körperverletzung gilt: Ein Mensch pinkelt nachts betrunken in ein Blumenbeet. Die vorbeikommende Streife hält an und stellt ihn zur Rede. Er wird frech, sie wollen ihn mitnehmen, er wehrt sich und tritt um sich. Er hat aber DocMartens Schuhe an, da ist eine Stahlkappe drin und das gilt als gefährliche Waffe und schon hat er gefährliche Körperverletzung, Widerstand und Beamtenbeleidigung am Hals. Nach seiner Ausnüchterung versteht er sein Handeln selber nicht mehr. Der hatte keine kriminelle Energie, der war nur blöd gesoffen und aggressiv. Ich will das nicht schönreden, aber das hat eine andere Qualität als wenn jemand einen anderen brutal mit einem Baseballschläger zusammenschlägt. Das Gesetz hat für diese Straftat schon einen Spielraum von-bis für eine Verurteilung. Aber der ist zu eng, um allen Taten gerecht zu werden. Später steht im Führungszeugnis und in den Akten nur gefährliche Körperverletzung. Das kann alles mögliche sein und die Gerichte haben im Hinterzimmer bei der Beratung nicht die Zeit, alle Vorverurteilungen genau zu studieren. Die Pflichtanwälte machen das auch nicht und so kommt es dann, dass bei einem weiteren Verfahren die einen zu streng und die anderen zu milde bestraft werden. So kommt es, dass hochkriminelle Gewalttäter oft viel zu früh wieder auf freiem Fuß sind. Man unterstellt aus Überlastung eine gewisse mittelschwere Straftat. Das ist nur bei aufsehenerregenden Straftaten anders. Wenn man das ändern will, muß man schwere Körperverletzung vor dem Gesetz anders, in mehr unterschiedlichen Graden, definieren. Gerade bei Brutalität und Rohheit hat sich in der Gesellschaft einiges geändert. Die Justiz hinkt da hinterher. Die Unterbesetzung der Gerichte ist von großem Übel.
@ elfigy
Wenigstens sind wir uns alle einig, dass das Strafrecht angepasst werden muss. Gerade bei den zunehmenden Gewaltdelikten sollte nicht nur der arme Täter, dem man helfen muss, im Focus stehen, auch die Opfer haben ein Recht darauf, dass der Täter bestraft wird. Auch dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft muss gedient werden. Da sehe ich ein Defizit bei der Justiz.
Einer Straftat unter Alkoholeinfluss werden mildernde Umstände wegen Unzurechnungsfähikeit zugebilligt. Eigentlich müsste es strafverschärfend wirken, weil der Täter sich vorsätzlich in diesen Zustand begibt. Im Straßenverkehrsrecht ist das selbstverständlich. Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, bekommt keine mildernden Umstände zugestanden, sondern wird dafür zusätzlich bestraft.
Wenigstens sind wir uns alle einig, dass das Strafrecht angepasst werden muss. Gerade bei den zunehmenden Gewaltdelikten sollte nicht nur der arme Täter, dem man helfen muss, im Focus stehen, auch die Opfer haben ein Recht darauf, dass der Täter bestraft wird. Auch dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft muss gedient werden. Da sehe ich ein Defizit bei der Justiz.
Einer Straftat unter Alkoholeinfluss werden mildernde Umstände wegen Unzurechnungsfähikeit zugebilligt. Eigentlich müsste es strafverschärfend wirken, weil der Täter sich vorsätzlich in diesen Zustand begibt. Im Straßenverkehrsrecht ist das selbstverständlich. Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, bekommt keine mildernden Umstände zugestanden, sondern wird dafür zusätzlich bestraft.
ing,
Bei Einbrüchen sieht es aber anders aus: https://www.welt.de/politik/deutschland/article153790063/Zahl-der-Wohnungseinbrueche-steigt-um-zehn-Prozent.html
Bei Einbrüchen sieht es aber anders aus: https://www.welt.de/politik/deutschland/article153790063/Zahl-der-Wohnungseinbrueche-steigt-um-zehn-Prozent.html
Auch wenn das hier nicht mehr zur Ausgangsfrage gehört: Dorfdepp, Du schreibst "Einer Straftat unter Alkoholeinfluss werden mildernde Umstände wegen Unzurechnungsfähikeit zugebilligt."
Das ist so nicht ganz richtig. Lies bitte mal §323a StGB.
Dass sich das 'absichtliche Betrinken, um eine Straftat zu begehen' nicht noch strafschärfend auswirken darf, hat maßgeblich den Hintergrund, dass davon auszugehen ist, der Täter hätte ohne die bewußt herbeigeführte Trunkenheit die Tat erst gar nicht begangen.
Aus diesem Grund hinkt auch Dein Vergleich mit dem alkoholisierten Autofahrer, da sich dieser ja in der Regel nicht betrinkt, um einen Unfall zu bauen.
Großen Respekt an dieser Stelle für die sehr ausführlichen und gleichwohl zielführenden Einlassungen von elfigy!
Und, Dorfdepp, eine letzte Bitte: der "arme Täter, dem man helfen muss", sollte nicht im Focus, sondern bestenfalls im Fokus stehen ;-)).
Das ist so nicht ganz richtig. Lies bitte mal §323a StGB.
Dass sich das 'absichtliche Betrinken, um eine Straftat zu begehen' nicht noch strafschärfend auswirken darf, hat maßgeblich den Hintergrund, dass davon auszugehen ist, der Täter hätte ohne die bewußt herbeigeführte Trunkenheit die Tat erst gar nicht begangen.
Aus diesem Grund hinkt auch Dein Vergleich mit dem alkoholisierten Autofahrer, da sich dieser ja in der Regel nicht betrinkt, um einen Unfall zu bauen.
Großen Respekt an dieser Stelle für die sehr ausführlichen und gleichwohl zielführenden Einlassungen von elfigy!
Und, Dorfdepp, eine letzte Bitte: der "arme Täter, dem man helfen muss", sollte nicht im Focus, sondern bestenfalls im Fokus stehen ;-)).
@ ing793
Wir kennen zwangsläufig nur die gefühlte Realität. Die einen beziehen sie aus den Medien, die anderen aus Statistiken. Die Medien übertreiben zwar manchmal, aber als Lügenpresse bezeichne ich sie nicht. Statistiken lügen auch nicht, sind aber manipulierbar. Dieser Artikel gibt in etwa wieder, was ich damit meine. Wenn man nur die Hellkriminalität und die Zahl der Verurteilungen betrachtet, ergibt sich ein anderes Bild, als wenn man die Dunkelkriminalität und die begründeten Verdachtsfälle, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, mit betrachtet.
Trotzdem kann man auch als Nachrichtenkonsument seine Schlüsse ziehen. Die Innenminister sind selbstverständlich daran interessiert, die Statistiken gut aussehen zu lassen, wobei in den letzten Jahren bei den Sicherheitskräften viel Personal abgebaut worden ist. Jetzt wird die Anzahl der Polizisten wieder erhöht. Da sich nun wirklich jeder selbst seinen Reim darauf machen. Die "echte" Realität scheint nicht so rosig zu sein, wie sie in den Statistiken dargestellt wird.
Wir kennen zwangsläufig nur die gefühlte Realität. Die einen beziehen sie aus den Medien, die anderen aus Statistiken. Die Medien übertreiben zwar manchmal, aber als Lügenpresse bezeichne ich sie nicht. Statistiken lügen auch nicht, sind aber manipulierbar. Dieser Artikel gibt in etwa wieder, was ich damit meine. Wenn man nur die Hellkriminalität und die Zahl der Verurteilungen betrachtet, ergibt sich ein anderes Bild, als wenn man die Dunkelkriminalität und die begründeten Verdachtsfälle, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, mit betrachtet.
Trotzdem kann man auch als Nachrichtenkonsument seine Schlüsse ziehen. Die Innenminister sind selbstverständlich daran interessiert, die Statistiken gut aussehen zu lassen, wobei in den letzten Jahren bei den Sicherheitskräften viel Personal abgebaut worden ist. Jetzt wird die Anzahl der Polizisten wieder erhöht. Da sich nun wirklich jeder selbst seinen Reim darauf machen. Die "echte" Realität scheint nicht so rosig zu sein, wie sie in den Statistiken dargestellt wird.
Opal, Du solltest vielleicht nur elfigy's postings nochmals lesen, um diesen von Dir skkizierten Unterschied zu verstehen. So z.B. schrieb sie am 16.12., 16:35:
"Beim Jugendstrafrecht steht (Anm.: im Gegensatz zum Erwachsenen-Strafrecht) im Vordergrund, dass es weniger auf Bestrafung ausgerichtet ist, sondern der erzieherische Aspekt steht im Vordergrund. Man geht davon aus, dass der jugendliche Straftäter die Folgen seiner Taten nicht weitreichend beurteilen kann."
Ich gebe Dir recht insoweit, dass diese Unterscheidung für das/die Opfer keine wesentliche Rolle spielen mag.
Unser deutsches Strafrecht ist aber -aus guten Gründen, und dies nicht nur für Jugendliche- in erster Linie eben nicht auf Opferschutz normiert, sondern Täter-orientiert ausgerichtet.
Andererseits frage ich Dich:
Kannst Du hier zweifelsfrei darlegen, dass Du im Alter zwischen 18 und 21 Jahren keine nach StGB strafbare(n) Handlung(en) begangen hast?
Ich persönlich jedenfalls kann es nicht!
"Beim Jugendstrafrecht steht (Anm.: im Gegensatz zum Erwachsenen-Strafrecht) im Vordergrund, dass es weniger auf Bestrafung ausgerichtet ist, sondern der erzieherische Aspekt steht im Vordergrund. Man geht davon aus, dass der jugendliche Straftäter die Folgen seiner Taten nicht weitreichend beurteilen kann."
Ich gebe Dir recht insoweit, dass diese Unterscheidung für das/die Opfer keine wesentliche Rolle spielen mag.
Unser deutsches Strafrecht ist aber -aus guten Gründen, und dies nicht nur für Jugendliche- in erster Linie eben nicht auf Opferschutz normiert, sondern Täter-orientiert ausgerichtet.
Andererseits frage ich Dich:
Kannst Du hier zweifelsfrei darlegen, dass Du im Alter zwischen 18 und 21 Jahren keine nach StGB strafbare(n) Handlung(en) begangen hast?
Ich persönlich jedenfalls kann es nicht!
Nein Umjo kann ich auch nicht, ich hab 87 meinen Pappe gamacht und konnte sie 94 schon wieder für 15 Monate inkl, MPU abgeben weil ich betrunken gefahren bin, Hat verdammt viel Geld gekostet, aber.... ich bin geheilt.
ing 793, du lebst in Köln und kennst die Verhältnisse. 150 waren zu wenig, 1500 sind zu viel (die fehlen dann auch woanders), also sag uns bitte, wie viele Polizisten sind dieses Jahr objektiv nötig?
Dorfdepp, da die libanesischen Clans schon Großangriffe agekündigt haben in Verbindung mit Zugereisten aus den umliegenden Lagern wird es dieses Jahr an den HotSpots zu massiven Übergriffen kommen.
Und hey, was sollen Tausend Polizisten gegen 5000 von denen machen????
Und hey, was sollen Tausend Polizisten gegen 5000 von denen machen????
Den Indianern wurde in Amerika von europäischen Invasoren das Gleiche angetan wie den Aborigines von deportierten Verbrechern in Australien.
Schon interessant: Da legt Elfigy sehr detailliert und nachvollziehbar dar, dass die Missstände vor allem darin liegen, dass Gerichte zu wenig Zeit und Kapazitäten haben, und dies häufig zu wenig sinnvollen Strafzumessungen führt (in die Eine und in die Andere Richtung), und Dorfdepp kommt zu dem Schluss, dass sich "alle einig" seien, dass das Strafrecht angepasst werden müsse.
@Dorfdepp: Da bist Du Dir wohl vor allem mit Dir selber einig.
Elfi fordert größere Freiräume in der Strafzumessung, um auf Tat und Täter sinnvoll reagieren zu können, Dorfdepp ruft nach einem noch unflexibleren "Bußgeldkatalog", in dem genau und unverrückbar geregelt ist, wer welche Strafe zu erwarten hat.
Nun, man darf unterschiedlicher Meinung sein. Es wäre dann hilfreich, sich mit den Argumenten auch auseinander zu setzen.
Man kann natürlich versuchen einen alten kaputten Wecker zu reparieren, indem man diesen an die Wand wirft. Es mag auch den einen oder anderen (seltenen) Fall gegeben haben, in dem das was gebracht hat. Als allgemeine Reparaturmethode ist es trotzdem wohl eher nicht geeignet.
Wie von verschiedenen Leuten bereits dargelegt, geht es vor allem im Jugendstrafrecht (aber auch im Strafrecht allgemein) zuerst um Resozialisierung und in zweiter Linie um Abschreckung, aber nicht um Rache. Abschreckung (nicht Rache) ist ein Mittel, aber eben nur ein Mittel und ganz sicher nicht das Einzige.
Es geht auch nicht um "Mitleid" (im Sinne von Rechtfertigung) mit dem Täter, sondern es geht darum, Mechanismen der Persönlichkeits-Entwicklung zu verstehen und, darauf aufbauend, wirksame (nicht populistische) Maßnahmen zu ergreifen, damit er seine Taten nicht wiederholt. Dazu gehört Empathie (nicht Identifikation).
Nicht jeder ist Fachmann für solche Fragestellungen. Und es muss auch nicht jeder Fachmann dafür sein. Ich bin es auch nicht. Aber wenn man es nicht ist, dass muss man halt auch mal auf Leute hören und ihnen vertrauen, die es sind. Und nicht glauben, man hätte die besten Lösungen gerade deshalb weil man nicht vom Fach ist.
Wie von Elfigy dargestellt, ist unser Rechtssystem nicht mängelfrei. Aber trotz der vorhandenen Mängel machen die Leute, die unser Rechtssystem ausmachen, glaube ich einen ganz passablen Job. Wir leben nicht im sichersten Land der Erde, aber wir haben einen Standard, der nicht weit davon entfernt ist.
Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern Kosteneinsparungen auch in diesem Bereich, mit den daraus resultieren Qualitätseinbußen. Und die behebt man ganz sicher nicht dadurch, dass man an der falschen Schraube dreht.
@elfi, Wenn ich Dich missverstanden haben sollte, erwarte ich gerne und aufmerksam Deine Klarstellung.
@Dorfdepp: Da bist Du Dir wohl vor allem mit Dir selber einig.
Elfi fordert größere Freiräume in der Strafzumessung, um auf Tat und Täter sinnvoll reagieren zu können, Dorfdepp ruft nach einem noch unflexibleren "Bußgeldkatalog", in dem genau und unverrückbar geregelt ist, wer welche Strafe zu erwarten hat.
Nun, man darf unterschiedlicher Meinung sein. Es wäre dann hilfreich, sich mit den Argumenten auch auseinander zu setzen.
Man kann natürlich versuchen einen alten kaputten Wecker zu reparieren, indem man diesen an die Wand wirft. Es mag auch den einen oder anderen (seltenen) Fall gegeben haben, in dem das was gebracht hat. Als allgemeine Reparaturmethode ist es trotzdem wohl eher nicht geeignet.
Wie von verschiedenen Leuten bereits dargelegt, geht es vor allem im Jugendstrafrecht (aber auch im Strafrecht allgemein) zuerst um Resozialisierung und in zweiter Linie um Abschreckung, aber nicht um Rache. Abschreckung (nicht Rache) ist ein Mittel, aber eben nur ein Mittel und ganz sicher nicht das Einzige.
Es geht auch nicht um "Mitleid" (im Sinne von Rechtfertigung) mit dem Täter, sondern es geht darum, Mechanismen der Persönlichkeits-Entwicklung zu verstehen und, darauf aufbauend, wirksame (nicht populistische) Maßnahmen zu ergreifen, damit er seine Taten nicht wiederholt. Dazu gehört Empathie (nicht Identifikation).
Nicht jeder ist Fachmann für solche Fragestellungen. Und es muss auch nicht jeder Fachmann dafür sein. Ich bin es auch nicht. Aber wenn man es nicht ist, dass muss man halt auch mal auf Leute hören und ihnen vertrauen, die es sind. Und nicht glauben, man hätte die besten Lösungen gerade deshalb weil man nicht vom Fach ist.
Wie von Elfigy dargestellt, ist unser Rechtssystem nicht mängelfrei. Aber trotz der vorhandenen Mängel machen die Leute, die unser Rechtssystem ausmachen, glaube ich einen ganz passablen Job. Wir leben nicht im sichersten Land der Erde, aber wir haben einen Standard, der nicht weit davon entfernt ist.
Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern Kosteneinsparungen auch in diesem Bereich, mit den daraus resultieren Qualitätseinbußen. Und die behebt man ganz sicher nicht dadurch, dass man an der falschen Schraube dreht.
@elfi, Wenn ich Dich missverstanden haben sollte, erwarte ich gerne und aufmerksam Deine Klarstellung.
@ Matthew
Die Aussage, dass alle einverstanden sind, ist natürlich angewandte Politik. Betrachten wir den Thread:
Der Fragesteller bh_roth, DerDoofe, elfigy, Rentier_BV meinen, dass das Strafrecht angepasst werden muss.
ing793, Skorti, rayer meinen, es könne so bleiben.
Matthew, Coredlier, Musca, umjo haben sich dazu undifferenziert geäußert.
Ich habe nicht einen unflexiblen Bußgeldkatalog befürwortet, sondern Richtlinien für gewisse Straftaten. Wenn das schon so schwierig zu vermitteln ist, wird mir bei folgender Aussage ganz bange: Die Scharia ist wie alle mittelalterlichen Rechtssysteme auf Rache ausgerichtet und somit in ihren Inhalten abzulehnen. Aber das Prinzip, dass jeder weiß, dass auf eine gewisse Tat eine gewisse Strafe folgt, ist nicht ganz dumm. Das kapiert jeder. Und es ist auch kein Bußgeldkatalog, weil immer noch ein Kadi über den Fall entscheidet.
Der Resozialisierungsgedanke ist sicher ein Fortschritt in der modernen Rechtsprechung, aber es müssen auch Erfolge sichtbar sein. Wenn mehrere Bewährungsstrafen verhängt werden, ist das nicht der Fall. Das ist Resozialisierung invers, weil der Täter nie seine Grenzen aufgezeigt bekommen hat. Jeder mag einen Fehlschuss frei haben, aber danach sollte Schluss sein.
Die Aussage, dass alle einverstanden sind, ist natürlich angewandte Politik. Betrachten wir den Thread:
Der Fragesteller bh_roth, DerDoofe, elfigy, Rentier_BV meinen, dass das Strafrecht angepasst werden muss.
ing793, Skorti, rayer meinen, es könne so bleiben.
Matthew, Coredlier, Musca, umjo haben sich dazu undifferenziert geäußert.
Ich habe nicht einen unflexiblen Bußgeldkatalog befürwortet, sondern Richtlinien für gewisse Straftaten. Wenn das schon so schwierig zu vermitteln ist, wird mir bei folgender Aussage ganz bange: Die Scharia ist wie alle mittelalterlichen Rechtssysteme auf Rache ausgerichtet und somit in ihren Inhalten abzulehnen. Aber das Prinzip, dass jeder weiß, dass auf eine gewisse Tat eine gewisse Strafe folgt, ist nicht ganz dumm. Das kapiert jeder. Und es ist auch kein Bußgeldkatalog, weil immer noch ein Kadi über den Fall entscheidet.
Der Resozialisierungsgedanke ist sicher ein Fortschritt in der modernen Rechtsprechung, aber es müssen auch Erfolge sichtbar sein. Wenn mehrere Bewährungsstrafen verhängt werden, ist das nicht der Fall. Das ist Resozialisierung invers, weil der Täter nie seine Grenzen aufgezeigt bekommen hat. Jeder mag einen Fehlschuss frei haben, aber danach sollte Schluss sein.
Resozialisierung hat nie funktioniert. Wer Scheiße baut muß dafür die Konseqenzen erfahren, da hilft nicht "armer Junge, kommst aus schwierigen Verhältnissen, du kennst es ja nicht anders, nun sie mal zu das du dich besserst, wird noch über den Kopf gestreichelt und geht mit 50 Sozialstunden nach Hause.
Wer so agumentiert muß sich nicht wundern wenn wie bei uns die Tage 12 Jährige mit ner Spielzeugpistole ne Oma berauben. Vielen Dank,
Wer so agumentiert muß sich nicht wundern wenn wie bei uns die Tage 12 Jährige mit ner Spielzeugpistole ne Oma berauben. Vielen Dank,
@ ing794
elfigy schrieb:
16.12. 16:35
Meiner Meinung nach besteht beim Jugendstrafrecht schon Handlungsbedarf. Zum einen sollte bei erkennbarer Zugehörigkeit zu dem letztgenannten Tätertyp frühzeitig von Bewährung abgesehen werden, da brauchen die Gerichte mehr Spielraum.
17.12. 9:28
Wenn man das ändern will, muß man schwere Körperverletzung vor dem Gesetz anders, in mehr unterschiedlichen Graden, definieren. Gerade bei Brutalität und Rohheit hat sich in der Gesellschaft einiges geändert. Die Justiz hinkt da hinterher.
Das verstehe ich so, dass die Gesetze angepasst werden sollten.
elfigy schrieb:
16.12. 16:35
Meiner Meinung nach besteht beim Jugendstrafrecht schon Handlungsbedarf. Zum einen sollte bei erkennbarer Zugehörigkeit zu dem letztgenannten Tätertyp frühzeitig von Bewährung abgesehen werden, da brauchen die Gerichte mehr Spielraum.
17.12. 9:28
Wenn man das ändern will, muß man schwere Körperverletzung vor dem Gesetz anders, in mehr unterschiedlichen Graden, definieren. Gerade bei Brutalität und Rohheit hat sich in der Gesellschaft einiges geändert. Die Justiz hinkt da hinterher.
Das verstehe ich so, dass die Gesetze angepasst werden sollten.
ing793,
magst du mir deinen Begriff »Indianer« erklären?
Oder lässt du dich von deinen rassistischen Lakaien undertaker und Dorfdepp hier vertreten?
magst du mir deinen Begriff »Indianer« erklären?
Oder lässt du dich von deinen rassistischen Lakaien undertaker und Dorfdepp hier vertreten?
effigy,
deine ellenlangen pseudo-juristischen Betrachtungen mögen hier ja einige Leute unterhalten.
Aus Gerichtsunterlagen ist ersichtlich, dass du tatsächlich in 6 Jahren dreimal als Schöffin tätig warst. Zweimal wurdest du ermahnt, da du während des Prozesses eingeschlafen warst, und das letzte Mal wurdest du des Gerichtsgebäudes verwiesen, da du vollkommen betrunken warst.
deine ellenlangen pseudo-juristischen Betrachtungen mögen hier ja einige Leute unterhalten.
Aus Gerichtsunterlagen ist ersichtlich, dass du tatsächlich in 6 Jahren dreimal als Schöffin tätig warst. Zweimal wurdest du ermahnt, da du während des Prozesses eingeschlafen warst, und das letzte Mal wurdest du des Gerichtsgebäudes verwiesen, da du vollkommen betrunken warst.
@panther. Du musst gerade über Ehrlichkeit reden. Ständig erfindest du hier Geschichten über andere.
Neben der starken Zunahme von Einbrüchen ist die Anzahl der Taschendiebstähle seit 2000 um 70% gestiegen. Wo kann ich jetzt meinen Dankesbrief an Angela Merkel abgeben? Jeder mit so einer Bilanz würde einen Tritt in den Hintern bekommen. Merkel darf dagegen weiterwurschteln.
Neben der starken Zunahme von Einbrüchen ist die Anzahl der Taschendiebstähle seit 2000 um 70% gestiegen. Wo kann ich jetzt meinen Dankesbrief an Angela Merkel abgeben? Jeder mit so einer Bilanz würde einen Tritt in den Hintern bekommen. Merkel darf dagegen weiterwurschteln.
Zombi, wenn der Staat Zahlern veröffentlicht, kannst du mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass diese gefälscht wurden. Das geht so: In Adorf geht einer los und knackt einen Kiosk. Er wird geschnappt und verurteilt. In Bdorf gehen am selben Abend zwei los und knacken gemeinschaftlich einen Kiosk. Und jetzt kann der Staat beschwichtigen und sagen, in Adorf und in Bdorf werden gleichviel Straftaten begangen. Stimmt! Er kann aber auch sagen, in Bdorf wurden doppelt soviel Straftäter wegen Einbruchs verurteilt und Bdorf als kriminelles Kaff darstellen, in dem aufgeräumt werden muss. Stimmt auch. Oder nur so eben. Oder auch nicht.
Die Presse? Die spielt mit. Die Zeiten sorgfältiger Dokumentation sind Geschichte. Heute wird der redaktionelle Teil geschrieben und gedruckt. Vorbei die Zeiten, als noch stimmte, was im Blatt stand.
Dorfdepp, natürlich geht es darum, das Strafrecht neu auszurichten. Als Sündenfall gilt die Änderung der Altersbeschränkung von 14 Jahre auf z.B. 12 Jahre. Eine Änderung der Strafnormen steht dagegen nicht zur Debatte. Deren Auslegung soll angepasst werden. Überschrift: Reform der Spruchpraxis im Jugendstrafrecht. Soll man straffällig gewordene Kinder und Jugendliche einsperren? Die einen sind dagegen (Die armen Kinderlein! - kann man doch nicht machen). Welcher Politiker stellt sich mit Blick auf die Wahlen schon hin und verspricht „Knast für Kinder“? Und welcher Richter sperrt Kinder ein? Die anderen verweisen auf die zunehmende Gewalt, begangen von Kindern und Jugendlichen. Sie fordern spürbare Strafen.
Eines kann als sicher gelten: Polemik löst keine Probleme! Gut, wir treten Frau Merkel. Und dann ....?
Die Presse? Die spielt mit. Die Zeiten sorgfältiger Dokumentation sind Geschichte. Heute wird der redaktionelle Teil geschrieben und gedruckt. Vorbei die Zeiten, als noch stimmte, was im Blatt stand.
Dorfdepp, natürlich geht es darum, das Strafrecht neu auszurichten. Als Sündenfall gilt die Änderung der Altersbeschränkung von 14 Jahre auf z.B. 12 Jahre. Eine Änderung der Strafnormen steht dagegen nicht zur Debatte. Deren Auslegung soll angepasst werden. Überschrift: Reform der Spruchpraxis im Jugendstrafrecht. Soll man straffällig gewordene Kinder und Jugendliche einsperren? Die einen sind dagegen (Die armen Kinderlein! - kann man doch nicht machen). Welcher Politiker stellt sich mit Blick auf die Wahlen schon hin und verspricht „Knast für Kinder“? Und welcher Richter sperrt Kinder ein? Die anderen verweisen auf die zunehmende Gewalt, begangen von Kindern und Jugendlichen. Sie fordern spürbare Strafen.
Eines kann als sicher gelten: Polemik löst keine Probleme! Gut, wir treten Frau Merkel. Und dann ....?
Ja, auch ich mache mir Sorgen um meine so geliebte Heimat Deutschland.
Was ist passiert?
Ich wurde verschleppt in den Hunsrück, dann gefoltert und geknebelt in ein Land voller Verbrecher und Ungeziefer verbracht.
Ich verzehre mich vor Heimweh! Hilfe, ich bin deutsch, holt mich hier raus!
Heimweh
Was ist passiert?
Ich wurde verschleppt in den Hunsrück, dann gefoltert und geknebelt in ein Land voller Verbrecher und Ungeziefer verbracht.
Ich verzehre mich vor Heimweh! Hilfe, ich bin deutsch, holt mich hier raus!
Heimweh
@ing
Wenn jemand hier beim Taschendiebstahl erwischt wird, werden die Personalien aufgenommen und anschliessend darf er weiter klauen. Warum nicht zurück ins Heimatland, wenn es ein Zuwanderer ist? Aber wehe man ist Filesharer oder Schwarzfahrer. Dann ist Schluss mit lustig.An diesem System ist auch Merkel mit Schuld dran.
Wenn jemand hier beim Taschendiebstahl erwischt wird, werden die Personalien aufgenommen und anschliessend darf er weiter klauen. Warum nicht zurück ins Heimatland, wenn es ein Zuwanderer ist? Aber wehe man ist Filesharer oder Schwarzfahrer. Dann ist Schluss mit lustig.An diesem System ist auch Merkel mit Schuld dran.
ing.
Dan lies mal das hier:
http://www.staemmler.pro/blog/filesharing-knapp-4-jahre-haft-fur-betreiber-von-torrent-to
Apropos Schwarzfahrer habe ich auch noch einen Link. Müsste ich aber nochmal raussuchen.
Dan lies mal das hier:
http://www.staemmler.pro/blog/filesharing-knapp-4-jahre-haft-fur-betreiber-von-torrent-to
Apropos Schwarzfahrer habe ich auch noch einen Link. Müsste ich aber nochmal raussuchen.
@Zombijäger. An diesem System ist nicht "Merkel mit Schuld dran". Das gab es schon, als Merkel noch mit Schluppenbluse bei Birne in die Lehre ging und davor auch.
Wenn Kinder und Jugendliche (es geht in dem Thread um Jugendstrafrecht) beim Taschendiebstahl erwischt werden, geht auch eine Meldung ans Jugendamt. Es ist nicht so, dass Kinder einfach so heimgeschickt werden. Ansonsten nimmt alles so seinen Lauf, wie bereits beschrieben. Wenn die Eltern aus einem EU Land sind, kann man sie nicht zurückschicken, weil ihre Kinder straffällig geworden sind. Deutsche Kinder klauen übrigens auch.
Aber bei den meisten Taschendiebstahl-Kindern handelt es sich um Angehörige durchreisender Banden, meist aus dem Balkan. Das heißt, diese Leute wohnen nicht in Deutschland. Diese Kinder werden für Straftaten und Betteln von großen Clans mißbraucht. Sie lernen regelrecht mit Schulungen das Stehlen. Die Hintermänner sitzen in Rumänien, Bulgarien usw. Ich habe in Rumänien die Villen der Roma und Sinti Könige gesehen. Sie nennen sich tatsächlich Könige. Inzwischen hat man mit diesen Ländern ein Abkommen, damit die Drahtzieher in den Heimatländern vor Gericht kommen. Es sind auch schon welche verhaftet worden. Die Beweislage ist allerdings schwierig.
Es ist schlicht gedacht, nach einfachen Lösungen zu rufen, jemandem die Schuld zuzuweisen und auf schnelle Lösungen fragwürdiger Politiker zu hoffen, denen das Gesetz nicht so viel bedeutet, wie den mehrheitlich normal vernünftig denkenden Bürgern.
Wenn Kinder und Jugendliche (es geht in dem Thread um Jugendstrafrecht) beim Taschendiebstahl erwischt werden, geht auch eine Meldung ans Jugendamt. Es ist nicht so, dass Kinder einfach so heimgeschickt werden. Ansonsten nimmt alles so seinen Lauf, wie bereits beschrieben. Wenn die Eltern aus einem EU Land sind, kann man sie nicht zurückschicken, weil ihre Kinder straffällig geworden sind. Deutsche Kinder klauen übrigens auch.
Aber bei den meisten Taschendiebstahl-Kindern handelt es sich um Angehörige durchreisender Banden, meist aus dem Balkan. Das heißt, diese Leute wohnen nicht in Deutschland. Diese Kinder werden für Straftaten und Betteln von großen Clans mißbraucht. Sie lernen regelrecht mit Schulungen das Stehlen. Die Hintermänner sitzen in Rumänien, Bulgarien usw. Ich habe in Rumänien die Villen der Roma und Sinti Könige gesehen. Sie nennen sich tatsächlich Könige. Inzwischen hat man mit diesen Ländern ein Abkommen, damit die Drahtzieher in den Heimatländern vor Gericht kommen. Es sind auch schon welche verhaftet worden. Die Beweislage ist allerdings schwierig.
Es ist schlicht gedacht, nach einfachen Lösungen zu rufen, jemandem die Schuld zuzuweisen und auf schnelle Lösungen fragwürdiger Politiker zu hoffen, denen das Gesetz nicht so viel bedeutet, wie den mehrheitlich normal vernünftig denkenden Bürgern.
Ja, das mit den rumänischen Königen stimmt, elfigy.
Und aus Transsylvanien senden sie trainierte Vampire nach Deutschland.
Nur die Blutgruppe O-Rhesus Negativ vertragen sie leider nicht.
Und aus Transsylvanien senden sie trainierte Vampire nach Deutschland.
Nur die Blutgruppe O-Rhesus Negativ vertragen sie leider nicht.
interessante Diskussion; vielen Dank an elfigy für ihre Beiträge, aus denen ihre Erfahrung und ihr Engagement als Schöffin spricht. Hast Du übrigens schon mal an einem Seminar für Schöffen beispielsweise beim GSI in Bonn teilgenommen? In Bonn existiert übrigens ein großer Roma-Friedhof, auch mit Gräbern von Romakönigen. Sehenswert, nur zur Info.
Zu den anderen Beiträgen: Das deutsche Strafrecht sieht eine Strafe vor, die TAT und SCHULD angemessen sein soll. Somit ist vom Gesetzgeber lediglich ein StrafRAHMEN vorgegeben; es liegt im Aufgabenbereich des Richters (und der Schöffen), sich in diesem Rahmen passend zu bewegen.
"Tat und Schuld angemessen" bedeutet, dass eben nicht nur geschaut wird, welchen Schaden das Opfer erlitten hat, sondern auch, inwieweit der Täter dafür überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann.
Und bevor ich es hier vergesse. In einer Urteilsfindung handelt es sich immer um einen "Dreisprung":
1) Handelt es sich bei der angeklagten Tat überhaupt um eine Straftat? Schon das ist nicht immer gegeben.
2) Hat der Angeklagte diese Tat überhaupt begangen? Nicht ohne Grund gilt jemand bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig. Der Angeklagte hat gewisse Rechte; dazu gehört auch, dass das Gericht dem Angeklagten die Tat nachweisen können muss. Kann das Gericht das nicht, ist der Angeklagte an der ihm zur Last gelegten Tat nicht schuldig.
Leider kommt es immer wieder zu Fehlurteilen. Kenner gehen davon aus, dass in Deutschland etwa ein Viertel der Menschen, die im Gefängnis sitzen, zu Unrecht verurteilt wurden. Lasst Euch das bitte mal auf der Zunge zergehen.
3) Und erst nach diesen beiden Überlegungen kommt die Frage nach Tat und Schuld angemessener Strafe. Dabei geht das Jugendgericht davon aus, dass Jugendliche sich der Tragweite ihrer Taten und damit ihrer Schuld oft überhaupt nicht klar sind; das Jugendstrafrecht ist im Wesentlichen eher ein JugendERZIEHUNGSrecht mit vielen Sanktionsmöglichkeiten, von denen die Haftstrafe nur die letzte Eskalationsstufe darstellt.
Das mit "Tat und Schuld angemessen" hat aber auch für Erwachsene seine Konsequenzen: Ein geisteskranker Mensch, der glaubt, Gott habe ihm befohlen, seinen Nachbarn zu töten, hat zwar eine schwere Tat begangen, aber seine Krankheit macht ihn schuldunfähig; seine Tat kann nicht bestraft werden. Dies ist eine ganz bewusste Abkehr vom alttestamentarischen "Auge um Auge", auch wenn das im Einzelfall dem Opfer oder seinen Angehörigen nicht gefällt. Die Gesellschaft begibt sich ganz bewusst NICHT auf das Niveau des Täters, sondern urteilt aus ihrer Warte. Dennoch hat der Staat beispielsweise mit der gerichtlich verfügten Einweisung eines solchen Menschen in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eine Möglichkeit, die Bevolkerung vor diesem Menschen und diesen Menschen vor sich selber zu schützen.
Das Gericht muss also sehr sorgfältig abwägen; die meisten Richter sind sich ihrer Verantwortung auch voll bewusst; der Ruf nach härteren Strafen ist letztlich nur besserwisserischer Populismus.
Zu den anderen Beiträgen: Das deutsche Strafrecht sieht eine Strafe vor, die TAT und SCHULD angemessen sein soll. Somit ist vom Gesetzgeber lediglich ein StrafRAHMEN vorgegeben; es liegt im Aufgabenbereich des Richters (und der Schöffen), sich in diesem Rahmen passend zu bewegen.
"Tat und Schuld angemessen" bedeutet, dass eben nicht nur geschaut wird, welchen Schaden das Opfer erlitten hat, sondern auch, inwieweit der Täter dafür überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann.
Und bevor ich es hier vergesse. In einer Urteilsfindung handelt es sich immer um einen "Dreisprung":
1) Handelt es sich bei der angeklagten Tat überhaupt um eine Straftat? Schon das ist nicht immer gegeben.
2) Hat der Angeklagte diese Tat überhaupt begangen? Nicht ohne Grund gilt jemand bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig. Der Angeklagte hat gewisse Rechte; dazu gehört auch, dass das Gericht dem Angeklagten die Tat nachweisen können muss. Kann das Gericht das nicht, ist der Angeklagte an der ihm zur Last gelegten Tat nicht schuldig.
Leider kommt es immer wieder zu Fehlurteilen. Kenner gehen davon aus, dass in Deutschland etwa ein Viertel der Menschen, die im Gefängnis sitzen, zu Unrecht verurteilt wurden. Lasst Euch das bitte mal auf der Zunge zergehen.
3) Und erst nach diesen beiden Überlegungen kommt die Frage nach Tat und Schuld angemessener Strafe. Dabei geht das Jugendgericht davon aus, dass Jugendliche sich der Tragweite ihrer Taten und damit ihrer Schuld oft überhaupt nicht klar sind; das Jugendstrafrecht ist im Wesentlichen eher ein JugendERZIEHUNGSrecht mit vielen Sanktionsmöglichkeiten, von denen die Haftstrafe nur die letzte Eskalationsstufe darstellt.
Das mit "Tat und Schuld angemessen" hat aber auch für Erwachsene seine Konsequenzen: Ein geisteskranker Mensch, der glaubt, Gott habe ihm befohlen, seinen Nachbarn zu töten, hat zwar eine schwere Tat begangen, aber seine Krankheit macht ihn schuldunfähig; seine Tat kann nicht bestraft werden. Dies ist eine ganz bewusste Abkehr vom alttestamentarischen "Auge um Auge", auch wenn das im Einzelfall dem Opfer oder seinen Angehörigen nicht gefällt. Die Gesellschaft begibt sich ganz bewusst NICHT auf das Niveau des Täters, sondern urteilt aus ihrer Warte. Dennoch hat der Staat beispielsweise mit der gerichtlich verfügten Einweisung eines solchen Menschen in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eine Möglichkeit, die Bevolkerung vor diesem Menschen und diesen Menschen vor sich selber zu schützen.
Das Gericht muss also sehr sorgfältig abwägen; die meisten Richter sind sich ihrer Verantwortung auch voll bewusst; der Ruf nach härteren Strafen ist letztlich nur besserwisserischer Populismus.
ing. Ein Anbieter einer kostenlosen Filesharing-Plattform handelt zumindest zum Teil im Interesse der Internet-User. Das kann man von Taschendieben nicht behaupten. Im Extremfall kann es dazu führen, dass die Leute Riesenprobleme haben überhaupt noch nach Hause zu kommen, weil Ihnen Geld und Kreditkarten gestohlen wurden. Das sollte man auch berücksichtigen. Zudem sind die Schadensersatzforderungen der Content-Mafia meist Milchmädchenrechnungen. Die meisten Filesharer hätten bei Nichtvorhandensein einer konkreten illegalen Filesharing-Webseite die Filme entweder woanders illegal runtergeladen oder gar nicht geschaut.
ing, hast du dich denn noch nie gefreut, dass du einen Film im Internet kostenlos anschauen konntest? Mein Mitleid mit der Content-Mafia ist begrenzt muss ich zugeben.
Ing, jetzt tu aber mal nicht so, dass einer, der mal einen Film im Internet kostenlos schaut, gleich ein Schwerkrimineller ist. Das ist ja gerade, was mich aufregt.
Hier ist übrigens der Link mit dem Schwarzfahren: http://www.tagesspiegel.de/berlin/strafen-jeder-dritte-in-ploetzensee-sitzt-wegen-schwarzfahrens/1396434.html
Schon Realsatire meiner Meinung nach.
Schon Realsatire meiner Meinung nach.
Das gibt es ja nicht, jetzt wurde tatsächlich ein Fall von Schwarzfahren vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Haben die sonst nichts zu tun? http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schwarzfahren-ich-fahre-umsonst-button-schuetzt-nicht-a-1127424.html
@Zombijäger. Ärgerlich, wie Du einem die Zeit klaust, nur weil du etwas inhaltlich nicht verstehst.
In dem Verfahren ging es nicht um das Delikt Schwarzfahren, sondern um die Frage, ob es Beförderungserschleichung ist, wenn man bekannt gibt, dass man keinen Fahrschein löst. Das ist eine grundsätzliche Frage, die schon geklärt werden muss.
In dem Verfahren ging es nicht um das Delikt Schwarzfahren, sondern um die Frage, ob es Beförderungserschleichung ist, wenn man bekannt gibt, dass man keinen Fahrschein löst. Das ist eine grundsätzliche Frage, die schon geklärt werden muss.
Elfigy, musst du gleich unverschämt werden? Ich verstehe das schon. Das wurde doch schon längst geklärt: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/olg-koeln-schwarzfahren-ist-auch-mit-ankuendigung-strafbar-13843418.html
Warum jetzt nochmal?
Warum jetzt nochmal?
Ausserdem ist die Sache banal. Natürlich ist das Schwarzfahren. Wenn der Schaffner vorbeikäme, würde er ja sowieso kontrollieren, egal ob Schild angeheftet oder nicht. Was anders wäre es, wenn der Fahrgast aktiv den Schaffner sucht und ihn unterrichtet, dass er schwarzfährt.
Der Bock vom Bäuerle von dr schwäbsche Eiseboh hat seine Beförderungserschleichung mit dem Leben bezahlt!
Wenn einer, der mit Mühe kaum,
geklettert ist auf einen Baum,
schon meint,
dass er ein Vöglein wär,
so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
geklettert ist auf einen Baum,
schon meint,
dass er ein Vöglein wär,
so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
Und so geht’s weiter:
Es sitzt ein Vogel auf dem Leim,
Er flattert sehr und kann nicht heim.
Ein schwarzer Kater schleicht herzu,
Die Krallen scharf, die Augen gluh.
Am Baum hinauf und immer höher
Kommt er dem armen Vogel näher.
Der Vogel denkt: Weil das so ist
Und weil mich doch der Kater frißt,
So will ich keine Zeit verlieren,
Will noch ein wenig quinquilieren
Und lustig pfeifen wie zuvor.
Der Vogel, scheint mir, hat Humor.
aus: Kritik des Herzens (1874)
Es sitzt ein Vogel auf dem Leim,
Er flattert sehr und kann nicht heim.
Ein schwarzer Kater schleicht herzu,
Die Krallen scharf, die Augen gluh.
Am Baum hinauf und immer höher
Kommt er dem armen Vogel näher.
Der Vogel denkt: Weil das so ist
Und weil mich doch der Kater frißt,
So will ich keine Zeit verlieren,
Will noch ein wenig quinquilieren
Und lustig pfeifen wie zuvor.
Der Vogel, scheint mir, hat Humor.
aus: Kritik des Herzens (1874)
liebste Elfy, das ist keine Grundsatzfrage sondern Schwarzfahren bzw. Beförderungserschleichung.
Ich kann auch nicht auf dem Auto nen Aufkleber machen "Ich fahr ohne KFZ Steuer", nach zwei Wochen bekomm ich Post, nach vier Wochen ne Kontopfändung und nach sechs Wochen ne Ordnungsverfügung (100€) und drei Tge später ist die Plakette entfernt und das Auto zwangsweise Stillgelegt.
Ich kann auch nicht auf dem Auto nen Aufkleber machen "Ich fahr ohne KFZ Steuer", nach zwei Wochen bekomm ich Post, nach vier Wochen ne Kontopfändung und nach sechs Wochen ne Ordnungsverfügung (100€) und drei Tge später ist die Plakette entfernt und das Auto zwangsweise Stillgelegt.
Ing Dass ich euch beiden Zeit stehlen würde, ist so ziemlich das dümmste, was ich hier bis jetzt gehört habe Ich zwinge euch weder meine Beiträge tu lesen noch seitenlang zu kommentieren. Auf keinen Fall lass ich mir hier von irgendwelchen A.... vorschreiben, auf
welchen Foren ich was poste. Wenn ihr beiden lieber auf der Seite von Grosskonzernen steht, ist das auch in Ordnung für mich.
welchen Foren ich was poste. Wenn ihr beiden lieber auf der Seite von Grosskonzernen steht, ist das auch in Ordnung für mich.
Ing, ich hab versucht bei allen deinen unverschämtheiten immer höflich zu bleiben oder irgendwann reichts auch mal.
Nicht nur Deutschland kommt in der Aussienachrichten vor, sonndern die Aussies in den deutschen Nachrichten.
https://www.stern.de/reise/fernreisen/straende-in-melbourne--wasser-ist-durch-faekalien-verunreinigt-7264744.html
Na das sind ja schöne Zustände dort . . . !
https://www.stern.de/reise/fernreisen/straende-in-melbourne--wasser-ist-durch-faekalien-verunreinigt-7264744.html
Na das sind ja schöne Zustände dort . . . !
Was für eine Neuigkeit
https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/news--australische-regierung-will-bis-zu-zwei-millionen-katzen-toeten-7266180.html
Bis zu welcher Größe?
https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/news--australische-regierung-will-bis-zu-zwei-millionen-katzen-toeten-7266180.html
Bis zu welcher Größe?
Da hat sich ja einiges angesammelt:
Meine Erfahrungen stammen nicht aus den Gerichten, sondern aus kirchlicher Jugendarbeit in sogenannten Brennpunkt-Vierteln. Also, obwohl kirchlich - das ist alles Andere als ein Bibelkreis! Ich habe das nie hauptberuflich gemacht. Dazu habe ich auch gar nicht die Ausbildung. Aber ich war ab und an als ehrenamtlicher Mitarbeiter bei Ferien- oder anderen Veranstaltungen dabei.
Und ja, es hat mehr als eine Situation gegeben, in der es mir schwer gefallen ist, die Beherrschung zu behalten, und in der ich überfordert war. Ich war jedesmal froh, dass es Profis gab, denen es gelungen ist, die Situation zu entschärfen und aufzufangen. Die einerseits klare Grenzen aufgezeigt haben. Aber die letzten Endes mehr Geduld aufgebracht haben, als ich sie aufgebracht habe.
Und nein, kein einziges Mal ist jemandem der Kopf gestreichelt worden. Zumindest nicht in einem solchen Kontext. Der "Kopf gewaschen" dagegen oft. Die Arbeit ist ziemlich hart und es gibt sehr klare Ansagen und die werden auch durchgesetzt, (muss auch) auch wenn es nicht immer beim ersten Mal klappt. Wenn das par tout nicht klappt, dann geht es auch mit der Polizei weiter und landet nötigenfalls vor einem Gericht.
Und ja, es gibt auch "verhuschte Sozialarbeiter", die in einem Bibelkreis besser aufgehoben sind. Welchen Anteil von denen es gibt, kann ich nicht beurteilen, ich habe nur sehr wenige erlebt. Das mag daran liegen, dass sie sich in diese Art von Arbeit eher selten verirren. Und wenn, dann sind sie ziemlich schnell wieder weg. Nicht weil sie jemand rauswirft, sondern weil die das selbst schnell merken.
Und ich habe gesehen, dass diese Art der Arbeit durchaus Erfolg hat. Mal mehr, mal weniger, und bei einem ganz erheblichen Anteil auch gar keinen. Das ist schade und letztlich landen die dann im Knast. Das ist auch notwendig, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.
Für diejenigen, bei denen diese Arbeit Erfolg hat, lohnt es sich aber, es bei jedem zu versuchen, auch die Zweite und manchmal auch die Dritte und vierte Chance zu geben.
Damit diese Arbeit überhaupt Erfolg haben kann, sind auf der Einen Seite sehr klare Ansagen nötig. Aber wer bei der Arbeit keine Rückschläge aushalten kann, ist verkehrt in dem Job und sollte lieber einen Bibelkreis leiten. Grundlage der Arbeit ist immer, dass man den Respekt, den man einfordert, auch bereit ist Anderen entgegen zu bringen und vor allem vorzuleben. Und das bedingungslos. Etwas Anderes wäre verlogen.
Meine Erfahrungen stammen nicht aus den Gerichten, sondern aus kirchlicher Jugendarbeit in sogenannten Brennpunkt-Vierteln. Also, obwohl kirchlich - das ist alles Andere als ein Bibelkreis! Ich habe das nie hauptberuflich gemacht. Dazu habe ich auch gar nicht die Ausbildung. Aber ich war ab und an als ehrenamtlicher Mitarbeiter bei Ferien- oder anderen Veranstaltungen dabei.
Und ja, es hat mehr als eine Situation gegeben, in der es mir schwer gefallen ist, die Beherrschung zu behalten, und in der ich überfordert war. Ich war jedesmal froh, dass es Profis gab, denen es gelungen ist, die Situation zu entschärfen und aufzufangen. Die einerseits klare Grenzen aufgezeigt haben. Aber die letzten Endes mehr Geduld aufgebracht haben, als ich sie aufgebracht habe.
Und nein, kein einziges Mal ist jemandem der Kopf gestreichelt worden. Zumindest nicht in einem solchen Kontext. Der "Kopf gewaschen" dagegen oft. Die Arbeit ist ziemlich hart und es gibt sehr klare Ansagen und die werden auch durchgesetzt, (muss auch) auch wenn es nicht immer beim ersten Mal klappt. Wenn das par tout nicht klappt, dann geht es auch mit der Polizei weiter und landet nötigenfalls vor einem Gericht.
Und ja, es gibt auch "verhuschte Sozialarbeiter", die in einem Bibelkreis besser aufgehoben sind. Welchen Anteil von denen es gibt, kann ich nicht beurteilen, ich habe nur sehr wenige erlebt. Das mag daran liegen, dass sie sich in diese Art von Arbeit eher selten verirren. Und wenn, dann sind sie ziemlich schnell wieder weg. Nicht weil sie jemand rauswirft, sondern weil die das selbst schnell merken.
Und ich habe gesehen, dass diese Art der Arbeit durchaus Erfolg hat. Mal mehr, mal weniger, und bei einem ganz erheblichen Anteil auch gar keinen. Das ist schade und letztlich landen die dann im Knast. Das ist auch notwendig, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.
Für diejenigen, bei denen diese Arbeit Erfolg hat, lohnt es sich aber, es bei jedem zu versuchen, auch die Zweite und manchmal auch die Dritte und vierte Chance zu geben.
Damit diese Arbeit überhaupt Erfolg haben kann, sind auf der Einen Seite sehr klare Ansagen nötig. Aber wer bei der Arbeit keine Rückschläge aushalten kann, ist verkehrt in dem Job und sollte lieber einen Bibelkreis leiten. Grundlage der Arbeit ist immer, dass man den Respekt, den man einfordert, auch bereit ist Anderen entgegen zu bringen und vor allem vorzuleben. Und das bedingungslos. Etwas Anderes wäre verlogen.
Ich bin spät dran, aber das interessiert mich dann doch @BH_ROTH: Was ist denn für dich ein Kind vor dem Strafrecht? Wie würdest du denn den Fall handeln?? Inwieweit hat bastlerisches Geschick denn mit persönliche Reife zu tun?
Natürlich wurde das Kind benutzt. Man hat es aber aus der Familie entfernt und anderswo untergebracht. Den angeblich 15-17jährigen könnte man könnte man zu Hausarrest verpflichten, die haben ja eine Aufsichtsperson bzw. in ein geschlossenes Heim einweisen.
Die Frage war, ob das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß ist. Das ist durchaus einer Überlegung wert. Altergrenzen können verändert werden, das Volljährigkeitsalter wurde 1975 von 21 auf 18 gesenkt, und in einigen Bundesländern darf man schon ab 16 an Kommunalwahlen teilnehmen.
Da die Täter immer jünger werden, sollte man schon daran denken, über das Strafmündigkeitsalter nachzudenken.
Schon in meiner Jugendzeit hatte ich Jugendliche kennengelernt (das bleibt in einer Kleinstadt nicht aus), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Das waren keine unschuldige Kinderlein, die hatten es faustdick hinter den Ohren und wussten genau, was sie taten. Wenn die Gesellschaft diese nicht zur Verantwortung zieht, muss sie sich über das Ergebnis nicht wundern.
Da die Täter immer jünger werden, sollte man schon daran denken, über das Strafmündigkeitsalter nachzudenken.
Schon in meiner Jugendzeit hatte ich Jugendliche kennengelernt (das bleibt in einer Kleinstadt nicht aus), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Das waren keine unschuldige Kinderlein, die hatten es faustdick hinter den Ohren und wussten genau, was sie taten. Wenn die Gesellschaft diese nicht zur Verantwortung zieht, muss sie sich über das Ergebnis nicht wundern.
Jugendstrafrecht? Das ist ein Witz. Jemand, hab die Tage noch eine Doku gesehen der mit 17 nach > 10 Straftaten (Diebstahl, Körperverletzung und vieles andere) immer und immer wieder im Vollzug sitzt, soll noch eine Förderung bekommen? Da kann man das Geld auch gleich zum Fenster rauswerfen.
Nach amerikanischen Vorbild 3 Monate Bootcamp. Entweder hat der-diejenige das kapiert oder nicht. keine Gnade.
Und noch härter würd ich gegen... , ihr wisst schon vorgehen, jemand der hier Hilfe und Schutz sucht aber das zu seinem kriminellen El Dorado macht, Tschüß auf kürzestem Weg. Gute Heimreise.
Nach amerikanischen Vorbild 3 Monate Bootcamp. Entweder hat der-diejenige das kapiert oder nicht. keine Gnade.
Und noch härter würd ich gegen... , ihr wisst schon vorgehen, jemand der hier Hilfe und Schutz sucht aber das zu seinem kriminellen El Dorado macht, Tschüß auf kürzestem Weg. Gute Heimreise.