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Gast

Ist der Vermieter für die Badewanne zuständig?

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Antworten (1)
Cheru
Ja und nein:
Für die mechanische Zerstörung trotz bestimmungsgemäßer Benutzung (z.B. durch Übergewicht des Badenden) schon. Für die reine Verschmutzung hingegen eher nicht.
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