katrin1990
Ist der Vermieter verpflichtet, bei einem Kurzschlussschaden am Hauptverteiler Stromkasten, wertgegenstände eines Haushaltes zu ersetzten?
Antworten (9)
Ja gut, wenn dann der Vermieter, so wie ing. schreibt, nicht grob fahrlässig gehandelt hat, dann müssen sich die Geschädigten an den Hauptverteiler Stromkasten wenden .
Doch @ing: So lange es einen Verursacher gibt, ist dieser haftbar bzw. zum Schadensersatz verpflichtet und nicht die Versicherung.
@Bester
Das "So lange es einen Verursacher gibt, ist dieser haftbar bzw. zum Schadensersatz verpflichtet und nicht die Versicherung" ist natürlich Blödsinn, denn die Versicherung des Geschädigten ersetzt den Schaden und nimmt dann ggf. Regress beim Verursacher, so dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Aber bei der Quantität Deiner Beiträge leidet halt doch oft genug die Qualität!
Das "So lange es einen Verursacher gibt, ist dieser haftbar bzw. zum Schadensersatz verpflichtet und nicht die Versicherung" ist natürlich Blödsinn, denn die Versicherung des Geschädigten ersetzt den Schaden und nimmt dann ggf. Regress beim Verursacher, so dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Aber bei der Quantität Deiner Beiträge leidet halt doch oft genug die Qualität!
Bester kapiert es nicht. Dieses stupide Beharren auf eigenen Vorstellungen gehört zu seinem Krankheitsbild.