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katrin1990

Ist der Vermieter verpflichtet, bei einem Kurzschlussschaden am Hauptverteiler Stromkasten, wertgegenstände eines Haushaltes zu ersetzten?

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Antworten (9)
Bester
Hat's gebrannt? Eine entsprechende Haftpflichtversicherung solltest Du als Vermieter schon haben.
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elfigy
Ansonsten ist für Haushaltsgegenstände die Hausratversicherung des Geschädigten zuständig.
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Bester
Nee, @elfigy, der Verursacher ist verantwortlich, nicht der Geschädigte.
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elfigy
Ja gut, wenn dann der Vermieter, so wie ing. schreibt, nicht grob fahrlässig gehandelt hat, dann müssen sich die Geschädigten an den Hauptverteiler Stromkasten wenden .
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Bester
Doch @ing: So lange es einen Verursacher gibt, ist dieser haftbar bzw. zum Schadensersatz verpflichtet und nicht die Versicherung.
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status-quo-fan
@Bester
Das "So lange es einen Verursacher gibt, ist dieser haftbar bzw. zum Schadensersatz verpflichtet und nicht die Versicherung" ist natürlich Blödsinn, denn die Versicherung des Geschädigten ersetzt den Schaden und nimmt dann ggf. Regress beim Verursacher, so dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Aber bei der Quantität Deiner Beiträge leidet halt doch oft genug die Qualität!
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Bester
Bingo, @status, damit bestätigst Du eindrucksvoll meine Aussage.
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elfigy
Bester kapiert es nicht. Dieses stupide Beharren auf eigenen Vorstellungen gehört zu seinem Krankheitsbild.
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status-quo-fan
@elfigy
Der ist so hohl, dass er nicht mal merkt, wie er allen anderen hier auf den Geist geht!!
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