Schu8bert
Ist der Vermieter verpflichtet, die komplette Nebenkostenberechnung offen zu legen? Halte die Abrechnung an mich für komplett überzogen!
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Der Vermieter ist tatsächlich verpflichtet, dem Mieter die Nebenkostenabrechnung offen zu legen und auch diese zu erklären. Man sollte aber nicht unterschätzen, dass in den letzten Jahren die Nebenkosten, vor allem auf Grund der letzten beiden harten Winter, extrem in die Höhe geschnellt sind. Ebenfalls sind alle Verbrauchskosten, wie z. B. für Strom, gleichermaßen unverhältnismäßig hoch angestiegen.
Bei der Warmmiete handelt es sich um eine Pauschale und diese wird zum Teil vom Mieter mit beeinflusst.
Handelt es sich aber um die Kaltmiete, so ist der Vermieter verpflichtet die Kosten für die Abrechnung offen darzulegen. Dieses betrifft anteilige Umlagen, Einzelbeträge von Ver- und Entsorgern, Hausmeisterservice, Versicherungen, Reparaturen, Grünlandpflege, Winterdienst usw. Vor fallem sollten auch haushaltsnahe Dienstleistungen ausgewiesen werden, da diese von den Mietern steuerlich geltend gemacht werden können.
Handelt es sich aber um die Kaltmiete, so ist der Vermieter verpflichtet die Kosten für die Abrechnung offen darzulegen. Dieses betrifft anteilige Umlagen, Einzelbeträge von Ver- und Entsorgern, Hausmeisterservice, Versicherungen, Reparaturen, Grünlandpflege, Winterdienst usw. Vor fallem sollten auch haushaltsnahe Dienstleistungen ausgewiesen werden, da diese von den Mietern steuerlich geltend gemacht werden können.
Rechtlich gesehen ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung dem Mieter offen zu legen. Damit der Mieter sehen kann, was und wofür er bezahlen muss. So wie in diesem Fall, wenn man denkt, dass die Abrechnung viel zu hoch ist für die Nebenkosten. Es ist zu berücksichtigen, dass es hier um die Kaltmiete geht.