Ist der vermieter verpflichtet eine Unterstellmöglichkeit für mein Therapiefahrrad bereitzustellen?
Ich bin Mieter einer Wohnung und zu 50 % schwerbehindert. Da ich kein normales Fahrrad durch meine Behinderung benutzen kann, besitze ich ein Behinderten- bzw. ein Therapiefahrrad. Ist der Vermieter nun verpflichtet mir eine für mich zumutbare Unterstellmöglichkeit des Rades zur Verfügung zu stellen?