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Meines Wissens ging es bei der Einführung nicht um den Schutz vor radikalen Parteien, sondern davor, in Entscheidungsgremien nicht vor einer Vielzahl von Splittergruppen zu stehen, die es unmöglich machen, gemeinsame Beschlüsse zu erzielen. Eben dies hatte zur Zeit der Weimarer Republik zu erheblichen Problemen geführt. Die Klausel ist also das Ergebnis einer Abwägung, auf deren einen Seite der - demokratische - Wunsch steht, jede Stimme solle gleich viel zählen, während auf der anderen Seite ganz pragmatisch der Erhalt der Regierungsfähigkeit steht. Darüber, ob diese Abwägung in der richtigen Art getroffen wurde, kann man gut geteilter Meinung sein.