ist ein erbschein nicht eine einmalige angelegenheit?
wenn ich einen erbschein schon aus einer anderen sache besitze,muß ich denn
in einer anderen erbsache wieder einen neuen beantragen?
in einer anderen erbsache wieder einen neuen beantragen?
Antworten (2)
wenn du zweimal erbst dann wirst du auch zwei brauchen. Zweimal von der gleichen peson sollte schwierig sein!
Da sich der Erbschein auf den Erblasser bezieht, ist ein Erbschein eine einmalige Anglegenheit (es sei denn, jemand der für Tod erklärt wurde, lebt doch noch). Eine andere Erbsache erfordert daher einen anderen Erblasser, ergo einen neuen Erbschein. Mit dem Erbschein für das Erbe von Onkel Theodor kann man nicht auch noch das Erbe von Onkel Isedor antreten.