Antworten (4)
Formgebunden ist der Brief nicht. Generell gilt, dass er unterzeichnet sein muss. Außerdem müssen u.a. die Kündigungsfrist, das Datum der Kündigung und der Grund (außer in der Probezeit) enthalten sein. Muster findest Du im Internet unter www.kuendigungsschreiben-vorlage.de.
Als Arbeitnehmer musst du schriftlich kündigen. Das kann formlos und ohne Begründung. Nur wenn du außerordentlich, also nicht in der Kündigungsfrist, kündigst, musst du eine Begründung schreiben. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind im BGB oder im Tarifvertrag geregelt.
Das Kündigungsschreiben muss natürlich auch eine Kündigung aussprechen und den Termin dafür festlegen. Dieser sollte sich an die Regelungen aus dem Arbeitsvertrag halten. Weiterhin gilt das Kündigungsschutzgesetz und dessen Regelungen: www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html.