blume0364
ist ein mitvertrag rechtens,der nur die grundmiete beziffert ?nebenkosten sind zwar laut betriebskostenverordnung aufgeführt aber nicht mit einem geldbetrag ausgewiesen.weis also nicht welche preisliche größenordnung mich erwartet.
Antworten (3)
Da die Nebenkosten vom Vermieter gar nicht genau beziffert werden können, ist das natürlich gültig. Die Nebenkosten hängen schließlich davon ab, ob du den Wasserhahn den ganzen Tag laufen läßt, die Heizung auf Volldampf laufen läßt und ähnlichem.
Ich hätte allerdings keinen Mietvertrag unterschrieben, wenn ich nicht wenigstens als Anhaltswert die Höhe der bisherigen Nebenkosten erfahren hätte.
Ich hätte allerdings keinen Mietvertrag unterschrieben, wenn ich nicht wenigstens als Anhaltswert die Höhe der bisherigen Nebenkosten erfahren hätte.
Das ist vielleich sogar ehrlicher, als einen festen Betrag von z.B. 200,- als monatliche Nebenkosten in den Mietvertrag aufzunehmen, der ohnehin lediglich als Vorauszahlung zu bewerten ist und spätestens mit den nächsten Preiserhöhungen der Energiekosten Makulatur ist. Überschlägig kann man bei einer Wohnung im Schnitt von Nebenkosten von ca. 2,50 € / m² Wohnfläche ausgehen. Bei Fulltime Hausmeiserservice mit Wohlfühlpauschale inclusive, schlecht gedämmten Gebäuden und ineffizienten Heizungsanlagen kann es aber durchaus auch das Doppelte sein.
Lies den Mietvertrag noch einmal genau. Sind überhaupt Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart?
Wenn nein, dann ist in der Miete bereits eine Pauschale für Betriebskosten enthalten. In so einem Fall werden die Betriebskosten nicht abgerechnet, man muss niemals etwas nachzahlen, bekommt aber auch nichts zurück.
Wenn BetriebskostenVORAUSzahlungen im Mietvertrag vereinbart sind, dann sollte der Vermieter auch einen Betrag anfordern. Wenn er das nicht tut, kannst du auf die jährliche Abrechnung warten und erst dann alle Betriebskosten auf einen Schlag zahlen.
Wenn nein, dann ist in der Miete bereits eine Pauschale für Betriebskosten enthalten. In so einem Fall werden die Betriebskosten nicht abgerechnet, man muss niemals etwas nachzahlen, bekommt aber auch nichts zurück.
Wenn BetriebskostenVORAUSzahlungen im Mietvertrag vereinbart sind, dann sollte der Vermieter auch einen Betrag anfordern. Wenn er das nicht tut, kannst du auf die jährliche Abrechnung warten und erst dann alle Betriebskosten auf einen Schlag zahlen.