Antworten (5)
Das Streamen ansich ist nicht illegal, wenn du die Rechte auf den Film hast. Dem ist so, wenn du den Film entweder selber gemacht hast (bspw. Heimvideo) oder wenn du vom Rechteinhaber zuvor die Distributionsrechte erstanden hast.
Verteilst du Filme, für die man nicht das Recht hat, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die basieren auf einen angenommenen vermeindlichen Schaden für den Rechteinhaber. Davor kann man nur warnen.
Verteilst du Filme, für die man nicht das Recht hat, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die basieren auf einen angenommenen vermeindlichen Schaden für den Rechteinhaber. Davor kann man nur warnen.
Das ist bislang noch eine juristische Grauzone. Es ist auf jeden Fall illegal, wenn du dir einen Film auf deinen Rechner downloadest. Wenn du dir den Film allerdings nicht downloadest, sondern per Stream im Netz anguckst, dann hast du zwar auch Spuren des Films auf deinem Rechner (im temporären Cache), aber es ist bis jetzt noch nicht juristisch geklärt, ob auch das illegal ist.
@Maximal Krause: Das ist eindeutig falsch. Auch einen Film betrachten via Streamen erfüllt den Tatbestand des Speichern auf dem PC, auch wenn es sich nur um Millisekunden handelt.
Ein Leipziger Amtsrichter hat im Dezember 2011 mit seiner Sichtweise der Dinge ein Urteil gefällt. Er war der Meinung, dass es sich auch beim Streaming um einen Vervielfältigungs-Vorgang handelt, wenn auch einen sukzessiven.
Richtig ist, dass es noch kein Grundsatzurteil gibt, und die Gefahr, dabei erwischt zu werden, (noch) gering ist.
Sicher ist, dass ich als Nutzer nicht erkennen kann, ob eine Quelle illegal ist oder nicht. Wenn ich jedoch den neuesten James Bond streamen kann, muss jedem klar sein, dass dies nicht legal sein kann.
Ein Leipziger Amtsrichter hat im Dezember 2011 mit seiner Sichtweise der Dinge ein Urteil gefällt. Er war der Meinung, dass es sich auch beim Streaming um einen Vervielfältigungs-Vorgang handelt, wenn auch einen sukzessiven.
Richtig ist, dass es noch kein Grundsatzurteil gibt, und die Gefahr, dabei erwischt zu werden, (noch) gering ist.
Sicher ist, dass ich als Nutzer nicht erkennen kann, ob eine Quelle illegal ist oder nicht. Wenn ich jedoch den neuesten James Bond streamen kann, muss jedem klar sein, dass dies nicht legal sein kann.
@h_roth: ich kenne das Urteil auch. Amtsricher sind die unterste Ebene, schon die Berufung (die es hoffentlich gegeben hat) geht zur höheren Instanz, dem Landgericht. Und wenn ein Landgericht ein anderes Urteil fällt, kann keiner mehr mit dem Urteil des Amtsgerichtes ankommen. Und da es dazu tatsächlich unterschiedliche Urteile gibt, ist diese Frage tatsächlichrechtlich noch nicht eindeutig geklärt. Tatsache ist aber, dass Du beim Upload ein wesentlich größere Riskio eingehst als beim Download, wenn Du nicht der Rechteinhaber bist.
Pauschal gesehen ist es nicht illegal Filme zu streamen. Entscheidend ist, ob die jeweilige Plattform die Nutzungsrechte an den Filmen besitzt. Ist dies nicht der Fall, wie am Beispiel von kino.to, befindet man sich in Deutschland beim bloßen Betrachten in einer juristischen Grauzone. In Einzelfällen könnte man allerdings trotzdem schuldig gesprochen werden und muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen.