Antworten (8)
"ok" im Sinne von "gesundheitlich unbedenklich"? Dann ja, es sei denn, die Leitungen innerhalb des Hauses sind Mist. Alles, was noch im Verantwortungsbereich der Städtischen Versorgung liegt, hat einen sehr hohen Standard - einen höheren als in Frankreich abgefülltes Flaschenwasser ;)
Hier in Deutschland ist das ziemlich unbedenklich. In fernen Ländern sollte man das aber auf keinen Fall machen!
Eines kann man ganz sicher sagen, unser Leitungswasser ist jedenfalls nicht gefährlich. In einzelnen Regionen in Bayern und Badenwürtenberg hat das Wasser sogar ausgezeichnete Qualität, also deutlich besser als Mineralwasser aus Flaschen. Einfach mal beim lokalen Wasserwerk nachfragen. Normalerweise werden die Untersuchungsergebnisse regelmäßig veröffentlicht. Viele Wasserwerke empfehlen sogar Leitungswasser als Schulgetränk über Trinkbrunnen für Schüler. So schlecht kann es dann ja nicht sein.
@Amos: Das ist richtig, jedoch erfolgt die Prüfung meist im Speicher oder im Leitungsnetz des Versorgers, an Entnahmestellen evtl. noch in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern...
Eine Prüfpflicht, ob und wie sich die Qualität im Leitungsnetz des privaten Haushalts verändert ist zwar in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt, es wird aber oft nicht geprüft, z.B. wenn die Hausverwaltung im Mehrfamilienwohnhaus nicht darauf achtet oder keine Verwaltung existiert. Im Einfamilenwohnhaus mit älteren Leitungen und großen Speicherwarmwasserbereitern kann es auch zu Problemen kommen, hier ist es den Eigentümern oder Mietern großteils gar nicht bekannt, daß grundsätzlich eine Prüfpflicht besteht.
Eine Prüfpflicht, ob und wie sich die Qualität im Leitungsnetz des privaten Haushalts verändert ist zwar in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt, es wird aber oft nicht geprüft, z.B. wenn die Hausverwaltung im Mehrfamilienwohnhaus nicht darauf achtet oder keine Verwaltung existiert. Im Einfamilenwohnhaus mit älteren Leitungen und großen Speicherwarmwasserbereitern kann es auch zu Problemen kommen, hier ist es den Eigentümern oder Mietern großteils gar nicht bekannt, daß grundsätzlich eine Prüfpflicht besteht.