Antworten (5)
Ja, es ist strafbar, als Fußgänger bei Rot eine Ampel zu überqueren. Die Gefahr, dass das Vergehen geahndet wird, ist allerdings bei Fußgängern deutlich geringer, als bei Autofahrern. Wenn ein Fußgänger jedoch eine Ampel bei Rot überquert, und zufällig von der Polizei dabei beobachtet wird, so werden diese ein Bußgeld einfordern, was auf jeden Fall berechtigt und zu entrichten ist.
Ja,auch Fußgänger, werden Ordnungsmässig belangt, wenn sie bei Rot eine Ampel überqueren,Strafbar ist es nicht es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn der Fußgänger, dann auch noch einen Führerschein besitzt,wird es richtig teuer.
In nicht seltenen Fällen, kommt es sogar vor das die Fußgänger dann zu einem Verkehrsseminar geschickt werden.
Wenn der Fußgänger, dann auch noch einen Führerschein besitzt,wird es richtig teuer.
In nicht seltenen Fällen, kommt es sogar vor das die Fußgänger dann zu einem Verkehrsseminar geschickt werden.
Jeder, der sich nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit einem Bußgeld rechen. Dies gilt auch für Fußgänger, vor allem wenn erhebliche Verstöße vorliegen. Die rote Ampel gilt für jeden Verkehrsteilnehmer und kostet einen Fußgänger mindestens fünf Euro Strafe, wenn dieser beim Überqueren erwischt wird. Dazu zählt auch, wenn die Ampel während des Überquerens auf Rot schaltet und der Fußgänger nicht zügig weitergeht.
Sollte durch Nichtbeachtung der roten Ampel ein Unfall entstehen, trägt der Fußgänger die Hauptschuld. Ein Ignorieren der roten Ampel wird vor allem dann bestraft, wenn sich Kinder in der Nähe aufhalten.
Sollte durch Nichtbeachtung der roten Ampel ein Unfall entstehen, trägt der Fußgänger die Hauptschuld. Ein Ignorieren der roten Ampel wird vor allem dann bestraft, wenn sich Kinder in der Nähe aufhalten.