Antworten (8)
Die Rechtslage war sich da lange Zeit sehr uneinig. Neue Gerichtsurteile haben folgendes ergeben: Ich zitiere aus Wikipedia...
"Daneben stellt sich die Frage, ob sich derjenige, der unberechtigt ein offenes, fremdes WLAN nutzt, strafbar macht. Diese unberechtigte Nutzung wird teils in Anspielung auf „Schwarzfahren“ als „Schwarzsurfen“ bezeichnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat 2007 entschieden, dass sich ein „Schwarzsurfer“ wegen eines Verstoßes gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG strafbar macht. Nach einer neuen Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal soll „Schwarzsurfen“ nicht mehr unter Strafe stehen. Das Landgericht Wuppertal bestätigte diese Entscheidung. Schwarzsurfen sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar."
"Daneben stellt sich die Frage, ob sich derjenige, der unberechtigt ein offenes, fremdes WLAN nutzt, strafbar macht. Diese unberechtigte Nutzung wird teils in Anspielung auf „Schwarzfahren“ als „Schwarzsurfen“ bezeichnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat 2007 entschieden, dass sich ein „Schwarzsurfer“ wegen eines Verstoßes gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG strafbar macht. Nach einer neuen Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal soll „Schwarzsurfen“ nicht mehr unter Strafe stehen. Das Landgericht Wuppertal bestätigte diese Entscheidung. Schwarzsurfen sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar."
Ja Leistungserschleichung.....
Aber - es gibt auch Leute - die ein offenes Lan als "Falle" auslegen. Passwortsniffer gibts zu Hauf....und mittlerweile auch gute Tools zum direkten mitlesen (What you see - is what i see) - und zum Viereneinschmuggeln für den Man in the middle..
Hunter und Trapper... ....und es muss nicht mal der Betreiber des Wlans sein - genau so eingebucht wie Du... Wenn Du einen neuen Rootkitvierus hast - den Du erst in einem halben Jahr von Deinem Vierenprogramm angezeigt bekommst - dann denk mal an das offene WLAN.
Aber - es gibt auch Leute - die ein offenes Lan als "Falle" auslegen. Passwortsniffer gibts zu Hauf....und mittlerweile auch gute Tools zum direkten mitlesen (What you see - is what i see) - und zum Viereneinschmuggeln für den Man in the middle..
Hunter und Trapper... ....und es muss nicht mal der Betreiber des Wlans sein - genau so eingebucht wie Du... Wenn Du einen neuen Rootkitvierus hast - den Du erst in einem halben Jahr von Deinem Vierenprogramm angezeigt bekommst - dann denk mal an das offene WLAN.
Nein, absolut nicht. Warum sollte das nun verboten sein? Es ist in der Regel so, dass offene WLANs auch offen sein sollen und daher auch von jedem in der Umgebung genutzt werden können. Aber auch selbst wenn dies nicht so ist und der Betreiber eigentlich nicht wollte, dass das WLAN offen ist, so liegt die Schuld dafür bei ihm.
Nein ist es natürlich nicht. In der Regel sind offene W-Lan-Leitungen ja dazu da, um sich dort eben auch entsprechend einzuwählen. Wenn ein W-Lan offen ist, aufgrund der Unwissenheit seines Besitzers, so hat dieser die volle Verantwortung dafür zu tragen. Somit ein ganz klares ja, es ist natürlich erlaubt sich dort einzuwählen.
Nein es ist nicht verboten sich in ein offenes WLAN einzuwählen. Dabei gibt es keine Probleme, denn in den meisten Fällen handelt es sich bei einem offen WLAN ohnehin um einen gewollten Einwählpunkt. Wenn dies nicht so ist, so ist der Besitzer des WLANS natürlich selbst daran schuld und der Nutzer haftet nicht dafür.