Ist es ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt, einem Mann zu drohen die Hand zu brechen?
"Wenn du mich noch einmal anfasst, breche ich dir deine Hand."
Dies drohte eine Frau einem Mann, der sie nachmittags in einer vollen Bahn an den Po fasste.
Der Mann durfte das nicht, es ist richtig, dass die Frau sich wehrt.
Die Frau hat den Vorfall zur Anzeige gebracht. Ich habe Verständnis für ihre Aussage, aber ich befürchte der Richter könnte dies anders sehen.
Muss sie von Amtswegen her, mit einem Strafverfahren rechnen?
Wie könnte der Vorwurf lauten?
Oder ist die Androhung verhältnismäßig?
Oder was währen die angemessenen Worte gewesen?
Dies drohte eine Frau einem Mann, der sie nachmittags in einer vollen Bahn an den Po fasste.
Der Mann durfte das nicht, es ist richtig, dass die Frau sich wehrt.
Die Frau hat den Vorfall zur Anzeige gebracht. Ich habe Verständnis für ihre Aussage, aber ich befürchte der Richter könnte dies anders sehen.
Muss sie von Amtswegen her, mit einem Strafverfahren rechnen?
Wie könnte der Vorwurf lauten?
Oder ist die Androhung verhältnismäßig?
Oder was währen die angemessenen Worte gewesen?
Antworten (4)
Rein rechtlich könnte ihr eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. (§241 StGB) Aber ich vermute, dass das Verfahren eingestellt wird, da erkennbar keine "ernstgemeinte" Bedrohung vorlag. (Versuch mal ohne "Werkzeug" jemanden die Hand zu brechen.)
Wenn der Mann dies, mit der Ablaufbeschreibung, zur Anzeige gebracht hat, drohen ihm sogar bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.($184i StGB)
Sollte die Frau ebenfalls Anzeige erstatten, hat der Mann schin seine eigene Zeugenaussage bereitgestellt.
Wenn der Mann dies, mit der Ablaufbeschreibung, zur Anzeige gebracht hat, drohen ihm sogar bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.($184i StGB)
Sollte die Frau ebenfalls Anzeige erstatten, hat der Mann schin seine eigene Zeugenaussage bereitgestellt.
"Von Amts wegen" werden nur "Verbrechen" verfolgt. "Vergehen", nur dann, wenn ein "öffentliches Interesse" besteht.
Also nein.
Also nein.
Das dürfte schwer werden, da erst einmal Aussage gegen Aussage. Dann scheint es ja ein heftiger Streit gewesen zu sein, wo auch der Mann, gegen geltendes Recht verstoßen hat.
Und sexuelle Belästigung IST eine Straftat und keine Drohung wie im Fall der Frau.
Ohne Zeugen und/oder Beweise, wird nicht viel passieren.
Weder der Frau, noch (leider) dem Mann.
Finden sie es verhältnismäßig jemanden den Arm zu brechen, wenn er sie unsittlich berührt?
Ich würde sagen, ja. Aber die Gerichte sehen es bestimmt anders.
Gewalt androhen ist immer schlecht, auch wenn sie begründet sein mag. Immer Polizei oder Passanten aufmerksam machen und nach Möglichkeit aufsehen erregen.
Und sexuelle Belästigung IST eine Straftat und keine Drohung wie im Fall der Frau.
Ohne Zeugen und/oder Beweise, wird nicht viel passieren.
Weder der Frau, noch (leider) dem Mann.
Finden sie es verhältnismäßig jemanden den Arm zu brechen, wenn er sie unsittlich berührt?
Ich würde sagen, ja. Aber die Gerichte sehen es bestimmt anders.
Gewalt androhen ist immer schlecht, auch wenn sie begründet sein mag. Immer Polizei oder Passanten aufmerksam machen und nach Möglichkeit aufsehen erregen.