Frage stellen
Sallah

Ist es in deutschland erlaubt hundefleisch zu essen?

Frage beantworten Frage Nummer 37703 Frage melden

Antworten (13)
bh_roth
Nur für Chinesen!
Melden
kuhlt
Ist in Deutschland verboten seit Mai 2010
§ 22 Abs. 1a der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).
Daneben besteht nach § 13a der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) ein Einfuhrverbot.

In der Schweiz ist eine Gewinnung und Verzehr für den Eigengebrauch zulässig.
Kommerziell aber verboten!
Melden
antwortomat
Essen? Ja.
Schlachten? Wohl eher nicht.
Melden
bh_roth
Es ist falsch, dass der § 22 Abs. 1a der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung es verbietet, Hundefleisch zu essen.
Ich zitiere den Abs 1a: "Es ist verboten, Fleisch von Hunden..... zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen." Zitat Ende.
Danach ist es strafbar, das Tier zu schlachten (damit gewinnt man sein Fleisch) und zu verkaufen, verschenken usw (in den Verkehr bringen).
Es ist demnach nicht verboten, angebotenes Hundefleisch zu essen. Strafbar macht sich nur der, der es anbietet.
Man sollte Gesetzestexte nicht nur aus Wiki kopieren, sondern im Zweifel auch lesen, was darin steht. Um die Verwirrung noch zu vergrößern, gibt es zu diesem Gesetz noch die Verwaltungs- und Ausführungsbestimmungen, die hier nicht zitiert wurden.
Melden
Sallah
Nun wird es undurchsichtig.
Erst sagt bh_roth; Nur für Chinesen! Dann sagt er was anderes.

Die gute Nachricht ist, dass ich hier ohne Bedenken in dem Restaurants essen kann und das Risiko gering ist Hundefleisch serviert zu bekommen.

PS: Ich habe gesehen hier in Deutschland gibt es Pferdemetzger.
Melden
Alex64
Was ist denn bitte gegen Pferdefleisch einzuwenden?
Melden
Kuhmunity
Meine Katze frist Mäuse. Mir schmecken Sie nicht besonders.
Melden
bh_roth
@Sallah: ich weiß ja nicht, was da undurchsichtig ist. Meine erste Antwort war scherzhaft gemeint (schlimm, wenn man darauf hinweisen muss), und bei meiner zweiten Antwort bin ich auf eine falsche Antwort einer Dame vor mir eingegangen. Beide Antworten haben rein gar nichts miteinander zu tun, selbst wenn das mit den Chinesen nicht scherzhaft gemeint gewesen wäre.
Die erste Antwort sagt aus, dass nur Chinesen Hundefleisch essen, und die zweite sagt etwas über die gesetzliche Bestimmung in Deutschland. Wo ist also jetzt das Problem?
Melden
Sallah
bh_roth: Sie sind ein "funny guy" , Sie machen sich lustig über Chinesen, Sie machen sich dann lustig über die "Frau".

Nun schimpfen Sie beleidigt und sagen: " Ich habe nur Spass gemacht und ich habe doch dann die allllllerbeeeeste Antwort gegeben."
Jetzt machen Sie sich lustig über mich weil ich Ihre Genialität nicht erkannt habe.
Melden
Alex64
Nein - weil er recht hat.
Melden
kuhlt
Schlimm, wenn man darauf hinweisen muss, ich habe eine kurze und richtige Antwort gegeben.
Als ich dann die zweite Antwort von *_roth gelesen habe, dachte ich mir auch meinen Teil.

Geht es noch darum Fragen zu beantworten oder um Selbstdarstellung.
Selbstverständlich hat *_roth die beste von allen möglichen Antworten gegeben, somit geht der Competition Award an Ihn. Ich entschuldige mich für meine fast komplete Antwort.
Melden
bh_roth
Danke Alex.
Ich denke, das gleitet jetzt ein bisschen ab. Seit wann mache ich mich über jemanden lustig, wenn ich zu der Userin "Dame" sage? Dieses Lustigmachen liegt allein in deiner eigenen Klischeewelt. Nach ihrem Avatar ist sie weiblich, und sie Dame und nicht Frau zu nennen, hat etwas mit Kinderstube zu tun. Und ich bin keineswegs beleidigt, weil die "Unterhaltung " bis dahin noch sachlich war. Ich schimpfe auch nicht, sondern habe etwas "geradegerückt, " was von dir anscheinend falsch verstanden wurde.
Ich erhebe auch nicht den Anspruch, dass meine Antwort die beste Antwort ist. Das ist mir ziemlich egal. Aber sie ist korrekt.
Und richtig, ich habe mich über die Chinesen lustig gemacht in Bezug auf Hundefleisch. Das ist nicht verwerflich, genauso wenig wie der Verweis auf Pferdemetzger. Ich esse übrigens kein Hunde- und auch kein Pferdefleisch- zumindest nicht wissentlich.
Melden
bh_roth
@kuhlt: Sei doch nicht beleidigt! Deine Antwort war falsch. Du hast auf die Frage geschrieben, dass das Essen von Hundefleisch in Deutschland seit Mai 2010 verboten ist, und dann eine Gesetzesquelle genannt. Weder deine Aussage war richtig, noch hat die genannte Quelle deine Aussage bestätigt.
Nur der Gewinn und das "In Umlauf bringen" ist strafbar. Das ist doch ein qualitativer Unterschied, oder?
Und nochmal: Ich antworte hier nicht, um irgend einen blödsinnigen Preis für die beste Antwort zu bekommen.
Melden