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Gast

Ist es zulässig das durch Unterhaltsschulden in Höhe von ca.8000 Euro das gesamte Arbeitseinkommen in Höhe von ca.1300 Euro im Sinne Lohnpfändung gepfändet werden kann wenn man seit Mai 2012 die Schulden versucht zu tilgen in Höhe von 100 Euro?

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Antworten (3)
Einwegsocke
Google mal Pfändungstabelle
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Alex64
Nein, ist es nicht.
Bei Alleinlebenden liegt die Untergrenze bei 1.419,99 € Nettoeinkommen.
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sunnyboy_1
Ist es zulaessig, einen so langen Satz ohne Komma zu formulieren ? ;-))
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