bennyschmiddi2
Ist mein Vermieter dazu verpflichtet zumindest einen Elektroherdanschluss in der Küche verlegen zu lassen?
Antworten (7)
Also meiner Meinung nach ist das schon Pflicht!! Bei mir wars auch total dumm, da war keine Küche drin, die musste ich mir selber bestellen -_-
Wenns nur um solche Möbel gehen würde wärs ein leichtes, aber so, das ist echt viel Aufwand!
Wenns nur um solche Möbel gehen würde wärs ein leichtes, aber so, das ist echt viel Aufwand!
Nur weil's dem Mieter einen "unangenehmen Aufwand" verursacht wird ein Ausstattungsmerkmal noch nicht zur (rechtlichen) Verpflichtung für den Vermieter.
wenn eine andere versorgung anliegt, zum beispiel für einen gasherd, muss er das nicht machen, weil du dann ja kochen kannst. wenn gar nichts da ist, muss er dir einen anschluss stellen. eigentlich kann er dann auch bestimmen ob elektro oder gas, aber du kannst ja mit ihm reden.
Wenn einer da ist, muss der vom Vermieter instandgehalten werden, wenn etwas kaputt geht. Aber es können durchaus auch Wohnungen ohne diesen Starkstromanschluss vermietet werden. Das sieht man dann ja beim Einzug. Wenn der Vermieter den Anschluss zusagt, sollte man das schriftlich festhalten.
Gesetzlich ist der Vermieter nur dazu verpflichtet, einen Stromanschluss in der Wohnung herzustellen, der über den örtlichen Stromanbieter abgerechnet werden kann. Aber ein Gericht sieht heute einen Vermieter dergestalt in der Pflicht, dass Mindeststandards zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung eingerichtet sein müssen. Ein Anschluss für den Elektroherd gehört nicht dazu.
Genau so wenig wie die Fragenden hier sich verpflichtet sehen, selbst zu recherchieren, bevor sie ihre Fragen hier stellen.