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Ist meine Ex Frau Unterhaltspflichtig

Nach der Trennung von meiner Ex Frau sind die Kinder bei mir geblieben bis ein Endgültiges Urteil beim Familiengericht erteilt wird. Mittlerweile nach etwa fast zwei Jahren gibt es nun einen Beschluss das die Kinder getrennt werden sollen. Dies möchte weder ich noch die Kinder. Diese haben beide bei Gericht klar geäußert bei mir als Vater bleiben zu wollen. Bei meinem Jüngsten Sohn wurde nun ADS diagnostiziert im Januar 2022 nach langem darum Kämpfen das die Mutter der Diagnostik zu stimmt. Nun verweigert sie aber eine Medikamentöse Unterstützung des Jungen so wie alles was ihm eigentlich helfen könnte seine Impulskontrolle in den Griff zu bekommen. Ich habe Über meine Anwältin bereits Beschwerde eingereicht. Nun geht es vor das OLG, hier rüber hat sich meine Ex Frau (wir sind leider immer noch verheiratet) beschwert und meinte es könnte ja für die Kinder alles besser sein wenn ich dies nicht tun würde. Da meine EX Frau zu ihrem Freund gezogen ist und dieser etwa 70 km entfernt lebt und diese nun auch, will sie die Kinder einfach Trennen. Für mich geht das gar nicht, nur aus Egoismus zu sagen das wo sie ist ist auch das Umfeld des Kindes. Da sie sich bisher erfolgreich darum gedrückt hat Unterhalt für die Kinder zu zahlen, Sie hat ihr Anerkennungsjahr als Erzieherin beendet und erst letztes Jahr dann wieder aufgenommen, zwischenzeitlich hat sie auf geringfügiger Basis im Norma gearbeitet. Da sie von mir keinen Trennungsunterhalt bekommen hatte. Sie hatte mich mehrfach Betrogen und auch wie ich leider feststellen musste bei ihrem Schulischen Abschluss betrogen, hier hat sie sich die Abschlussarbeit von einer Gemeinsam befreundeten Bekanten schreiben lassen. Und als ihre ab gegeben. Zu diesem Zeitpunkt lief ihre Einbürgerung noch. 2021 hat sie ihr Anerkennungsjahr als Erzieherin wieder aufgenommen und wohl laut der Aussage der Kinder vor kurzem Erfolgreich abgeschlossen. Sie wollte sollte sie Unseren Jüngsten bekommen, halbtags Arbeiten gehen nun hat sie erstmal keinen Grund dazu dies zu tun, da es ja vor die nächste Instanz geht. Ihre Anwältin hatte kurz nach der Trennung erklärt das meine Ex Frau nicht Unterhaltspflichtig sei. Ich hatte bei unserer Ersten Trennung auch sofort Unterhalt gezahlt, welche meine Ex Frau nach dem Ich Ihren Betrug herausgefunden hatte , dann wohl den Kindern vorenthalten hatte und zu ihrer Kranken Mutter ins Ausland überwiesen hat so wie später auch teilweise das komplette Kindergeld. Frage ist nun war bzw. ist sie nun dazu Verpflichtet endlich ohne das ich dies über meine Anwältin anzumelden zur Zahlung von Unterhalt für beide Kinder verpflichtet. Derzeit bekomme ich, da ich bereits von Anfang auf an Raten meiner Anwältin den Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt hatte, Unterhaltsvorschuss. Dieser ist aber nicht so hoch wie es den Kindern eigentlich laut Düsseldorfer Tabelle zu stehen würde. Hier wird das Volle Kindergeld pro Kind abgezogen und nicht nur die Hälfte wenn sie Unterhalt zahlen würde.
Danke im Voraus für eure Antworten
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Antworten (1)
ingSND
In der Regel sind beide Eltern zum Kindesunterhalt verpflichtet. Der eine Teil, indem er Kost und Logis stellt, der andere Teil in bar.
Du bekommst ja Unterhaltsvorschuss, also scheint das Gericht dazu zu tendieren, dass "ja".
Genaueres wird Dir Deine Anwältin erklären können, dafür ist sie da.
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