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Gast

Ist unfreiwillige Privatkrankenversicherung rechtens

Vor einiger Zeit wurde ich arbeitslos, hatte es aber versäumt mich beim Arbeitsamt
und der Krankenkasse entsprechend zu melden. Nach einiger Zeit wurde ich daraufhin ohne vorherige Information zum Höchstsatz privatversichert. Z.Zt. fordert die Krankenkasse (HKK Bremen) von mir ca. € 9.000
Frage beantworten Frage Nummer 3000071532 Frage melden

Antworten (10)
hphersel
wer hat dich denn da versichert? Wende Dich im Zweifelsfall an Deinen Berater bei der Arbeitsagentur oder an einen Anwalt für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
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dschinn
Vorneweg, es gibt ja nicht wirklich eine Pflicht sich beim Arbeitsamt oder der Krankenkasse arbeitslos zu melden. Speziell die Krankenkasse bekommt ja vom ehemaligen Arbeitgeber eine "Abmeldung" ist somit eh informiert.

Aber da Du dann nicht gekündigt hast bzw. die KK nicht informiert hast, gehen die natürlich von einer weithin bestehenden Versicherung aus und haben wohl nicht den Pflichtbeitrag (Beitrag knapp 130 Öcken p.M.) sondern den Höchstsatz angenommen.
Da kommt dann in kurzer Zeit (wie lange war es denn?) ein recht fieser Betrag zusammen, speziell wenn die das nun in einer Summe und sofort anmahnen.

Sehe zu, ob Du die KK umstimmen kannst.. keine Ahnung wie, evtl. Tränendrüse und/oder dass bei Dir nix zu holen ist...

Mit Rechtsanwalt gleich drohen verschließt nur die letzten Türen denke ich.
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hphersel
ich habe mich gerade mal ein bisschen schlau gemacht: die HKK Bremen ist eine gesetzliche Krankenkasse. Der Fragesteller hat sich nicht abgemeldet, als er arbeitslos wurde; folglich führt ihn die KHH weiterhin als Mitglied. Weil aber von einem Arbeitgeber nunmehr keine Beiträge kommen, geht die Versicherung davon aus, dass Du selbstständig tätig bist, aber freiwllig in der GKV bleiben willst. Folglich fordert sie von Dir den Höchstatz an, der aber angeglichen wird, sobald Du Anhand Deiner Steuererklärung nachweisen kannst, dass Dein Bruttoverdienst unterhalb der Beitragsbemsssungsgrenze liegt.
Du solltest Dich SCHNELLSTMÖGLICH an Deinen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse wenden, um diesen Irrtum aufzuklären.
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DerDoofe
dschinn, es gibt tatsächlich eine Pflicht zur Meldung der Arbeitslosigkeit. Verstöße werden durch Kürzung oder Sperre beim ALG geahndet.

Die Beendigung der Beitragspflicht zur Sozialversicherung anzuzeigen zählt zu den Obliegenheiten des Arbeitgebers. Dieser haftet für Schäden, die sich aus Verstößen gegen die Anzeigepflichten ergeben.

Und jetzt meine Frage: 9000 € - in Worten neuntausend! - Beitragsrückstände eines gekündigten AN. Fällt da nur mir etwas auf?
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Rentier_BV
Tja, mir fällt da auf dass wohl nicht nur die Meldepflicht ignoriert wurde, sondern auch das Konto des AN plötzlich unbekannt verzogen ist.
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hphersel
Schaut euch noch mal meine erste Antwort an: ich gehe davon aus, dass der AG der Krankenkasse die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (und damit das Ende seiner Zahlpflicht) mitgeteilt hat; es gibt für den Arbeitgeber keinen Grund, das nicht zu tun. Warum sollte er weiter Beiträge für einen Ex-angestellten abführen? Der Arbeitnehmer hat das aber nach eigener Aussage nicht getan, und da er sich auch bei der Agentur für Arbeit nicht gemeldet hat, geht die Krankenkasse davon aus, dass der Beitragszahler als freiwillig Versicherter Selbständiger bei der Krankenkasse bleiben möchte. Ansonsten hätte die Agentur nämlich die Beitragszahlungen übernommen. Somit gilt der Fragestller für die Krankenkasse NICHT als arbeitslos und zahlt daher zunächst einmal den Höchstsatz von (ich habe es gerade ausgerechnet) knapp 660 Euro pro Monat alleine. Dieser Beitrag wir jährlich nach Vorlage eines Einkommennachweises angepasst; auch dieses ist bisher anscheinend unterblieben, und die Krankenkasse wartet auf ihr Geld, und das anscheinend seit etwas mehr als einem Jahr, damit 9000 Euro zusammenkommen. Das passt zur Aussage des Fragestellers "Vor einiger Zeit".
Für mich ist das Ganze absolut plausibel, der nachlässigkeit des Gastes geschuldet und weder von der Einen noch von der anderen Seite bösartig gemeint. Die Krankenkasse hat rein rechtlich keine alternative als so zu handeln wie sie es getan hat, und nur ein Gespräch zwischen Sachbearbeiter und Krankenkasse kann die Situation bereinigen. Er wird auf jeden Fall bezahlen müssen, denn die agentur für Arbeit wird sicher nichtr rückwirkend irgendwleche Kosten übernehmen. Die Frage ist nur: wieviel muss der Gast für die vergangene Zeit nachzahlen? Und hoffentlich meldet er sich bald bei der Agentur oder beim JobCenter, damit diese oder dieses ab sofort diese Kosten übernimmt.
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Rentier_BV
hpersel, Du magst damit sicher richtig liegen und deine Folgerungen sind stringent.

Aber, es ist doch das Leiden solcher "Anfragen", dass wichtige Daten nur vermutbar sind und am Ende war alles ganz anders.
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DerDoofe
hpersel, nach deiner Darstellung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei Antritt einer neuen Stelle bei einer Krankenkasse anzumelden. Weiterhin muss er sich am Ende auch wieder abmelden. Das ist neu! Wo steht das?

Der Arbeitgeber ist zur An- und Abmeldung gesetzlich verpflichtet. Und damit ist für den Arbeitnehmer Schluss mit Krankenversicherung. Wenn er sich nicht arbeitslos meldet, hat er keine gesetzliche Krankenversicherung. Nimm’ mal an, ein Bremer hat gekündigt, um sich in München selbstständig zu machen. Was hat die Bremer Krankenkasse damit zu tun? Nicht einmal die Münchener interessieren sich dafür. Sie würden ihn gerne versichern, aber der Bremer hat sich für eine private Krankenversicherung entschieden. Aber die Bremer verlangen Beiträge bis zum St. Nimmerleinstag?

Bei 600 € monatlich laufen in 15 Monaten 9000 € auf. Um es kurz zu machen, die Reihenfolge geht so:

Platz 1 - Finanzamt

Platz 2 - Hauptzollamt

Platz 3 - Russen-Inkasso

Bei Sozialversicherungsbeiträgen hast du nach 3 Monaten Besuch vom Hauptzollamt. Wenn du dann nicht zahlen oder eine angemessene Ratenzahlung anbieten kannst, musst du innerhalb kürzester Zeit die Eidesstattliche Erklärung über dein Vermögen abgeben. Bis auf einen wackeligen Tisch, einen alten Stuhl und eine durchgelegene Matratze haben sie dir nichts gelassen. 9000 € können gar nicht auflaufen!
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hphersel
@der Doofe:
Hier in Deutschland herrscht eine gesetzliche PFlicht zur Krankenversicherung. Jeder muss in einer GKV oder PKV versichert sein. Die Anmeldung bei Beginn einer Arbeitsaufnahme obliegt dem Arbeitgeber; der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber innerhalb von 14 tagen mitteilen, bei welcher Versicherung er versichert sein möchte. Unterlässt er es, kann der Arbeitgeber ihn nach dieser Frist bei einer GKV seiner Wahl anmelden.
Dabei ist anzumerken, dass sich jeder GKV-Pflichtige bei jeder GKV seiner Wahl anmelden kann. Ein Bayer kann also problemlos bei der HKK Bremen gesetzlich versichert sein, nur zur Info. Vielleicht hat er ja früher in Bremen gearbeitet und war von der Versicherung so begeistert, dass er sie behalten hat, als er für einen neuen Job nach Regensburg gezogen ist. Möglich ist es allemal.
Nun wird der Arbeitnehmer arbeitslos. Für den Arbeitgeber bedeutet das nur, dass er der Versicherung mitteilt, dass er für den Versicherten keine Beiträge mehr überweisen wird. Er kann die Verasicherung nicht im Namen des Arbeitnehmers kündigen, denn dann stünde dieser gesetzeswidrig ohne Krankenversicherung da, und das bvielleicht sogar, ohne es zu wissen. Das geht einfach nicht.
Der Versicherte bleibt also in seiner Versicherung. Wenn er alles richtig gemacht hätte und sich bei der Agentur arbeitslos gemeldet hätte, hätte diese seine Versicherungbeiträge übernommen. Das hat sie aber nicht, weil der Fragesteller sich ja nicht gemeldet hat, wie er selber schreibt.
Ich kann an dieser Stelle nur vermuten, dass da auch andere Dinge schiefgelaufen sind, dass er beispielsweise auf Briefe der HKK Bremen nicht reagiert hat. Und so landete er am Ende in der Frewilligen GKV zum Höchstatz, und aus der Nummer muss er erstmal wieder herauskommen. Das geht aber nur im Zusammenspiel mit der HKK Bremen, und es geht nicht alleine oder automatisch.
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Zombijaeger
Es ist genauso wie hphersel gesagt hat. Ich habe das selber erlebt. Nach Vertragsauflösung und Umzug in die Schweiz hat mich meine Krankenversicherung zum Höchstsatz weiter versichert. Nachdem ich diese über meinen Umzug informiert hatte, konnte ich nicht nur fristlos sondern sogar rückwirkend kündigen.
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