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Gast

Ist Vermieter verpflichtet, beim Schließen eines Aufhebungsvertrages das Abfindungsgeld zu zahlen?

Ich bedanke mich für die Antworten auf meine leider nicht korrekt formulierte vorherige Frage ( es kamen auch zwei ganz ruppige Kommentare, leider) ganz herzlich StechusKaktus, cara und Bodoni.
"StechusKaktus" schrieb:
"Ein Aufhebungsvertrag bedeutet eine außergerichtliche Einigung. Der Vermieter profitiert von einem berechenbaren Auszugstermin und du profitierst im Gegenzug von einem Geldbetrag, der dich in die Lage versetzen sollte, alternativen Wohnraum zu finden.
Wenn du den Aufhebungsvertrag abschließt, dann können die Vereinbarungen auch gerichtlich durchgesetzt werden, d.h., er kann dich dann auch rausschmeißen. Denn dafür hat er dir ja auch Geld gezahlt. Ich kenne Fälle in München, bei denen den Mietern 30.000 Euro gezahlt wurde."

Meine Frage:
Ist Vermieter verpflichtet, beim Schließen eines Aufhebungsvertrages das Abfindungsgeld zu zahlen? Ist es moralisch ok oder ne Erpressung, eine Abfindung zu verlangen?
Danke im Voraus.
Frage beantworten Frage Nummer 3000033429 Frage melden

Antworten (5)
elfigy
Eine Abfindung ist moralisch ok, weil es eine Entschädigung ist, für etwas von Wert, das du dagegen aufgibst.
Verpflichtet ist der Vermieter nicht. Es kommt darauf an, wie wichtig es ihm ist, daß du ausziehst.
Er kann dir z.b. auch eine Ersatzwohnung anbieten.
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StechusKaktus
Der Vermieter will sein Haus so schnell wie möglich leer bekommen, damit er es profitabler verwerten kann. Jeder Tag kostet ihn Geld. Du als Mieter hast aber Schutzrechte. Wenn du diese ausschöpfst und nicht kooperierst ( alle Fristen bis zur letzten Minute ausnutzen, Gegenklagen einreichen, Widersprüche einlegen, Presse mobilisieren, zu Terminen krank sein usf.) kann es sehr lange dauern, bis dich der Gerichtsvollzieher in polizeilicher Begleitung endlich raus hat. Der Abfindungsbetrag dient dazu, dass du eben diese Mätzchen nicht machst sondern brav ausziehst und deine rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfst. Wenn du keinen angeboten bekommst, will dich der Vermieter offensichtlich auf anderem Weg weichkochen, dann brauchst du in jedem Fall einen erfahrenen Beistand. Es gab schon Mieter, denen das Wasser und der Strom abgestellt wurde oder das Fenster zugemauert.

Gegen eine Abfindung ist absolut nichts zu sagen, denn beide Parteien profitieren ja davon.
Hole dir beim Mieterschutzbund rechtlichen Rat und eine Info zur Höhe der Abfindung, die du verlangen kannst. Eine zu hohe Forderung ist genauso albern wie eine zu niedrige.
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machine
Lächerlich.
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Mars-Ultor
Verpflichtet ist er zu allem, was im Aufhebungsvertrag vereinbart wird. Es gibt kein Recht auf eine Abfindung. Das musst du aushandeln und in den Vertrag aufnehmen lassen.
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drkoop
Für einen Aufhebungsvertrag gibt es immer Hintergründe, meist ist es das "veräussern" des gesamten Objektes was meist auch ohne Mieter besser geht! Die Zahlung kann sofort oder nach Vertragsinhalt geschehen!
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