Jugendlicher 14 Jahre, haften Eltern für Sachschäden?
Mein Sohn 14 Jahre hat mit mehreren Jugendlichen unbefugt einen Kleingarten betreten und dort Zaun, Rasenmäher und Scheibe beschädigt (Tatzeit ca. 15.00 Uhr). Können wir als Eltern zur Kasse gebeten werden?
Antworten (1)
Wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, haften die Eltern.
Die Haftung des 14-jährigen ergibt sich aus § 828 BGB.
Dort heißt es in Abs. 3, "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist ... für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Die Haftung des 14-jährigen ergibt sich aus § 828 BGB.
Dort heißt es in Abs. 3, "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist ... für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.