Kabelfernsehen
wenn die Kabelfernsehanschlussbuchse gar nicht funktioniert, muss ich dann als Mieter trotzdem bezahlen? hab den Mangel dem Vermieter angegeben, der reagiert nicht. Ich hab jetzt keinen Fernseher, denn der müsste mit Zimmerantenne laufen, was auch nicht auf allen Programmen klappt.
Antworten (3)
Im Mietvertrag wird stehen, daß die Kosten für den Kabelanschluß in den Nebenkosten enthalten sind. Kaltmiete und Nebenkosten muß du zunächst zahlen, selbst wenn du keinen Rundfunkempfänger (nicht nur Fs, auch Radio) benutzt. Für die Zeitspanne, während der der Anschluß nicht funktionstüchtig ist, kann der Vermieter diese Nebenkosten nicht berechnen, wobei kurzfristige technische Störungen hinzunehmen sind, da eine 100% Verfügbarkeit bei nicht redundanten Systemen nicht üblich ist. Am einfachsten wird es sein, wenn der Vermieter den Ausfall im Zuge der Abrechnung der Nebenkosten zum Abschluß des Abrechnungszeitraums verrechnet. Dazu muß du ihn über die Dauer des Ausfalls informieren.
Es kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht. Manchmal kommt es vor das darin steht: "Für kleine Reparaturen kommt der Mieter alleine auf!" Glaubt ihr nicht? Ist aber wahr. Hatte ein ähnliches Problem auch schon und dann schaute ich in den Vertrag ;-)