NX100
Kann derAbwasserzweckverb. mich dieses Jahr schon zu einer Dichteprüfung meiner Grube zwi ?
Nach meinem Wissen ist ein solcher Dichtenachweis auch erst ab 2015 ! gesetzlich vorgeschrieben.
Antworten (3)
Sickergrube, oder eher eine Art Abwassertank? Ich würde da mal mit jemandem in der Art von Wasserwerk/Stadtwerke/Klempner/Umweltamt sprechen.
Die Rechtsgrundlagen finden sich in
- Wasserhaushaltsgesetz,
- Landeswassergesetz (z. B. NRW),
- Gemeindesatzung.
§ 61a Abs. 4 Landeswassergesetz NRW regelt, dass die Dichtigkeitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden muss.
Die Gemeindesatzung kann allerdings einen früheren Termin festlegen.
Daher: Besorgen Sie sich die Abwassersatzung der Gemeinde/Stadt, da steht das dann drin.
- Wasserhaushaltsgesetz,
- Landeswassergesetz (z. B. NRW),
- Gemeindesatzung.
§ 61a Abs. 4 Landeswassergesetz NRW regelt, dass die Dichtigkeitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden muss.
Die Gemeindesatzung kann allerdings einen früheren Termin festlegen.
Daher: Besorgen Sie sich die Abwassersatzung der Gemeinde/Stadt, da steht das dann drin.
Wenn Du im Wasserschutzgebiet wohnst, dann ist die Dichtigkeitsprüfung noch 2010 fällig.
So zumindest in Schlewig-Holstein.
So zumindest in Schlewig-Holstein.