kann die ehefrau als zeugin anerkannt werden
Versicherung erkennt meine Ehefrau nicht als Zeugin an(zum Beweis des Unfallherganges).
Antworten (2)
Die Versicherung hätte eben gerne einen unabhängigen Zeugen. Aber die Ehefrau bleibt ein Zeuge. Diesen Zeugen abzulehnen, ist nicht statthaft. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hätte die Ablehnung auch kein Bestand.
Dieses Verhalten gehört zum Repertoire einer Versicherung, um sich vor Zahlungen drücken zu können. Einfach hartnäckig bleiben und nicht nachgeben. Dass die Ehefrau eine Gefälligkeitsaussage macht, muss bewiesen werden, z.B. durch unabhängige Zeugen.
Dieses Verhalten gehört zum Repertoire einer Versicherung, um sich vor Zahlungen drücken zu können. Einfach hartnäckig bleiben und nicht nachgeben. Dass die Ehefrau eine Gefälligkeitsaussage macht, muss bewiesen werden, z.B. durch unabhängige Zeugen.