thors_1983
Kann eigentlich jeder ein Pfändungsfreies Konto beantragen oder müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein?
Antworten (4)
Hierbei handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt. Dies ist ein Guthabenkonto, auf dem monatliche Geldeingänge bis zu einem bestimmten Pfändungsfreibetrag unpfändbar sind. Die Höhe dieses Freibetrages richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle, die i. d. R. alle 2 Jahre angepasst wird. Pro Bundesbürger ist allerdings nur ein P-Konto erlaubt.
So ein Konto ist gegen Pfändungen in gewisser Weise geschützt. Jedoch bezieht sich der Schutz nur auf den Pfändungsfreibetrag, der dir gewährt wird, um deine täglichen Bedürfnisse abzudecken. Was darüber hinausgeht, kann auch von diesem Konto eingezogen werden. Allerdings darfst du nur ein solches P-Konto besitzen, also nicht alle deine Konten in ein P-Konto umwandeln.
Solltest man so ein Konto nicht umbedingt benötigen ist davon abzuraten, da wie bereits genannt ein Eintrag in der Schufa folgt und die Konten auch teilweise eine sehr hohe Kontoführungsgebühr pro Monat haben, weil sie für die Bank mehr aufwand bedeuten. Am besten vor Ort mit dem Berater sprechen.