kann ein ehepaar 2 x 1. wohnsitze haben?
eine 2. Wohnung in anderem Bundesland ist vorgesehen;
Antworten (3)
ihr habt ja Recht, aber nur EIN Wohnsitz kann per Definitionem der "Erste Wohnsitz" oder "Hauptwohnsitz" sein , also sind zwei Erste Wohnsitze nicht möglich.
Meines Wissens ist es innerhalb Deutschlands nicht möglich, einen zweiten 1. Wohnsitz anzumelden. Da es ab etwa 2007 einen automatischen Abgleich der Wohn- Anmeldedaten gibt, wird bei Anmelden eines neuen 1. Wohnsitzes der alte automatisch von Amts wegen abgemeldet.