Kann ein Geldgeschenk "weiterverkauft" werden?
Im August/sept. 2015 hat mir ein reicher, verheirateter "Lover" Geld für den Makler beim Kauf einer Immobilie geschenkt. Ich habe mich im Juni 2016 von ihm getrennt. Jetzt will er plötzlich die Summe wiederhaben und droht mit Verkauf der Summe an ein Inkasso-Unternehmen, die es dann eintreiben sollen. Das geht doch gar nicht, oder?
Antworten (4)
Hallo Gast,
da niemand hier im Forum eine Lizenz für eine Rechtsberatung besitzt, fände ich es sinnvoller, diese Frage an einen Rechtsanwalt zu richten.
da niemand hier im Forum eine Lizenz für eine Rechtsberatung besitzt, fände ich es sinnvoller, diese Frage an einen Rechtsanwalt zu richten.
Ganz so einfach ist es nicht. Wie die Juristen sagen: Es kommt darauf an. Die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten geht nicht, weil es keine rechtsgültige Forderung gibt.
Sie kann aber nach § 530 BGB (Widerruf einer Schenkung bei grobem Undank) rechtsgültig werden. Wie weit das gefasst ist, weiß ich natürlich nicht, aber wenn ein Gericht zu der Auffassung kommt, dass du die Liasion nur wegen des finanziellen Vorteils eingegangen bist, könnte es eng für dich werden.
Sie kann aber nach § 530 BGB (Widerruf einer Schenkung bei grobem Undank) rechtsgültig werden. Wie weit das gefasst ist, weiß ich natürlich nicht, aber wenn ein Gericht zu der Auffassung kommt, dass du die Liasion nur wegen des finanziellen Vorteils eingegangen bist, könnte es eng für dich werden.
Ein ehemaliger Lover, der ehemalige Geldgeschenke zurückfordert und diese Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft, der nimmt auch ein Inkassounternehmen, dass keine Gerichte sondern Gorillas einschaltet.
So nette kräftige Herren mit dunklen Sonnenbrillen und dicken Eisenstangen.
So nette kräftige Herren mit dunklen Sonnenbrillen und dicken Eisenstangen.
Grins ... wer redet von einer Partnerschaft ???
Gast redet von einem "Lover", der nicht nur reich, sondern auch anderweitig verheiratet ist.
Für die Rückforderung von "Geldgeschenken" kann es auch andere Umstände als groben Undank geben.
(Täuschung, Erschleichung, Erpressung)
Für eine Rückforderung wegen Undanks muss es sich auch um eine echte Schenkung gehandelt haben, nicht um einen Ausgleich für "unentgeltlich erbrachte Pflegeleistungen".
Zum Schluss, ihr konzentriert Euch immer darauf, was legal ist, nicht darauf, was möglich ist.
Wissen wir, in welcher Branche oder welchem Millieu der ehemalige Lover tätig ist?
Die machen Gast vielleicht ein Angebot, was sie nicht ausschlagen kann ....
Gast redet von einem "Lover", der nicht nur reich, sondern auch anderweitig verheiratet ist.
Für die Rückforderung von "Geldgeschenken" kann es auch andere Umstände als groben Undank geben.
(Täuschung, Erschleichung, Erpressung)
Für eine Rückforderung wegen Undanks muss es sich auch um eine echte Schenkung gehandelt haben, nicht um einen Ausgleich für "unentgeltlich erbrachte Pflegeleistungen".
Zum Schluss, ihr konzentriert Euch immer darauf, was legal ist, nicht darauf, was möglich ist.
Wissen wir, in welcher Branche oder welchem Millieu der ehemalige Lover tätig ist?
Die machen Gast vielleicht ein Angebot, was sie nicht ausschlagen kann ....