Tyler Horn
Kann ein Studium bei der Bundeswehr auch abgebrochen werden? Muss man dann weiterhin bei der Bundeswehr dienen?
Antworten (9)
Ja, Hase. Das Studium kann abgebrochen werden, aus persönlichen Gründen oder mangelnder schulischer Leistung. Da aber eine langjährige Dienstverpflichtung und die Zulassung zur Offizierslaufbahn Grundvoraussetzung für ein Studium an einer BW-Universität ist, kann das Militär nicht vor Ablauf der Verpflichtungszeit wieder verlassen werden, mit Studium oder nach Abbruch.
Ein Studium bei der Bundeswehr kann auch abgebrochen werden. In diesem Fall kann der Vertrag im gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst werden. In diesem Fall scheidet man dann meist als Leutnant aus der Bundeswehr aus. Man könnte theoretisch noch eine Feldwebel-Laufbahn einschlagen, in der Praxis ist es jedoch meist so, dass man nicht mehr im Truppendienst tätig sein wird. Zudem kann die Bundeswehr den bereits geleisteten Anteil an der Ausbildung finanziell zurückfordern.
Ein direkter Abbruch des Studiums an einer Hochschule der Bundeswehr ist nicht möglich. Einer unabhängigen Studie nach schaffen ca. 30 % aller Bundeswehrstudenten keinen Abschluss. Der verpflichtete Offiziersanwärter muss entweder tatsächlich einen Abschluss erreichen oder einfach die Regelstudienzeit abwarten, danach geht es zurück zur Truppe. Anschließend folgt in jedem Fall ein Dienst weiterer 6 Jahre, nicht selten gerat die Bundeswehr hierfür in die Kritik, erschwere sie doch dadurch mögliche Alternativen nach dem Bundeswehrstudium ob abgeschlossen oder nicht.
3. Studienfachwechsel: Man kann einen Antrag zum Studienfachwechsel stellen. Dieser wird auch normalerweise befürwortet, sofern man diesen entsprechend begründet. Meines Wissens ist das aber nur im Vordiplom möglich.
4. Studienabbruch: Meines Wissens beurteilt die Studienverwaltung dies wie in Fall 1 (nichtbestehen).
4. Studienabbruch: Meines Wissens beurteilt die Studienverwaltung dies wie in Fall 1 (nichtbestehen).
Ja. Man sollte mehrere Fälle unterscheiden.
1. Ausscheiden wegen mangelnder Leistung (was hoffentlich nicht passiert). Man muß sein Vordiplom in 2 Jahren und das Hauptdiplom in allerhöchstens 4 Jahren bestehen. Zumindest in den technischen Fächern gilt, daß man allerhöchstens 4 mal in einem Fach geprüft werden kann (3x schriftlich, 1x münglich mit 4.0 bestanden). Wird man "totgeprüft", d.h. man besteht die Prüfungsanforderungen nicht, wird man zurück in die Truppe versetzt und nach 8 Jahren Dienst entlassen. Ob eine andere Uni eventuelle Studienfächer anerkennt (Scheine) oder nicht, liegt in der Entscheidung der Nachfolgeprofessur. Normalerweise sollte das kein Problem sein, wenn man ein "artverwandtes" Fach studieren möchte.
2. Nichteinhalten der Prüfungszeit wegen Krankheit: Im Extremfall bekommt man ein Jahr gutgeschrieben und sollte so sein Studium nach maximal 5 Jahren bestehen können.
1. Ausscheiden wegen mangelnder Leistung (was hoffentlich nicht passiert). Man muß sein Vordiplom in 2 Jahren und das Hauptdiplom in allerhöchstens 4 Jahren bestehen. Zumindest in den technischen Fächern gilt, daß man allerhöchstens 4 mal in einem Fach geprüft werden kann (3x schriftlich, 1x münglich mit 4.0 bestanden). Wird man "totgeprüft", d.h. man besteht die Prüfungsanforderungen nicht, wird man zurück in die Truppe versetzt und nach 8 Jahren Dienst entlassen. Ob eine andere Uni eventuelle Studienfächer anerkennt (Scheine) oder nicht, liegt in der Entscheidung der Nachfolgeprofessur. Normalerweise sollte das kein Problem sein, wenn man ein "artverwandtes" Fach studieren möchte.
2. Nichteinhalten der Prüfungszeit wegen Krankheit: Im Extremfall bekommt man ein Jahr gutgeschrieben und sollte so sein Studium nach maximal 5 Jahren bestehen können.
Noch eine Anmerkung: Regelstudienzeit ist normalerweise 3 1/2 Jahre. Sollte man stattdessen die maximalen 4 erlabtebn Jahre benötigen, so bleimt man der Bundeswehr 13 statt der verpflichteten 12 erhalten.
Zumindest war das noch 1996 so.
Viel Erfolg beim studieren!
Zumindest war das noch 1996 so.
Viel Erfolg beim studieren!
Ein Studium bei der Bundeswehr ist eine sehr große Herausforderung und sollte gut durchdacht sein. Sofern man sich für dieses Studium entscheiden sollte, verpflichtet man sich für zwölf Jahre. Vor Beginn des eigentlichen Studiums wird man fünfzehn Monate lang im Dienst und auf Lehrgängen fit gemacht. Das Studium kann nicht abgebrochen werden, auch ein Scheitern entlässt einen Soldaten nicht vor Ablauf der zwölf Jahre aus dem Dienst.
@Franky Fisch: Definitiv falsch! Selbstverständlich kann ein Studium abgebrochen werden. Ich habe genügend "Abbrecher" kennengelernt. Man kommt auch mit logischem Nachdenken, was ein Zombie natürlich nicht kann, dahinter, dass niemand zu einem Studium bzw. zum Vollenden desselben gezwungen werden kann. Auch nicht die Bundeswehr. Man kann die Abbrecher daran erkennen, dass sie zunächst im Dienstgrad Leutnant bleiben, während die, die ihr Studium abgeschlossen haben, dieses mit der Beförderung zum Oberleutnant abschließen.