Kann ein Taxiunternehmer einem Fahrgast ein Fahrverbot aushändigen wenn der im Taxi mit Sieg Heil oder Heil Hitler rumschreit ??
Antworten (11)
Nein, ein Fahrverbot gilt für den Fahrer, nicht für den Fahrgast. Aber er darf die Mitnahme eines aggressiven Fahrgastes verweigern:
"Die Beförderungspflicht gilt natürlich nicht unbegrenzt. So muss der Taxifahrer z. B. keine Personen mitnehmen, die gemäß § 13 Satz 2 BOKraft wohl eine Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder den Fahrzeugbetrieb wären. Hierzu zählen etwa Personen, die aggressiv sind oder Drogen genommen bzw. zu viel Alkohol getrunken haben. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug bzw. die Verkehrssituation verliert, wenn er von seinem Fahrgast abgelenkt wird." – Quelle: http://www.ksta.de/24784756 ©2017
"Die Beförderungspflicht gilt natürlich nicht unbegrenzt. So muss der Taxifahrer z. B. keine Personen mitnehmen, die gemäß § 13 Satz 2 BOKraft wohl eine Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder den Fahrzeugbetrieb wären. Hierzu zählen etwa Personen, die aggressiv sind oder Drogen genommen bzw. zu viel Alkohol getrunken haben. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug bzw. die Verkehrssituation verliert, wenn er von seinem Fahrgast abgelenkt wird." – Quelle: http://www.ksta.de/24784756 ©2017
Ein Fahrgast hat in einem Taxi eigentlich grundsätzlich Fahrverbot.
Es ist mir neu, dass irgendein Taxifahrer einem Fahrgast erlauben würde den Wagen zu fahren.
Selbst wenn, ein Fahrverbot würde nicht ausgehändigt, sondern ausgesprochen. Dafür gibt es sicher kein Formblatt.
Natürlich darf ein Taxifahrer sich weigern, einen Fahrgast zu fahren, wenn der rumschreit, dabei ist wohl egal was gebrüllt wird.
Wenn er Begriffe wie oben rumbrüllt, käme natürlich eine Anzeige in Betracht. Allerdings würde ich mir vorher noch andere Zeugen besorgen.
Es ist mir neu, dass irgendein Taxifahrer einem Fahrgast erlauben würde den Wagen zu fahren.
Selbst wenn, ein Fahrverbot würde nicht ausgehändigt, sondern ausgesprochen. Dafür gibt es sicher kein Formblatt.
Natürlich darf ein Taxifahrer sich weigern, einen Fahrgast zu fahren, wenn der rumschreit, dabei ist wohl egal was gebrüllt wird.
Wenn er Begriffe wie oben rumbrüllt, käme natürlich eine Anzeige in Betracht. Allerdings würde ich mir vorher noch andere Zeugen besorgen.
Ich weiß nicht, ob er das kann, obwohl das ja ganz einfach ist: "Hiermit händige ich dir, Fahrgast, ein Fahrverbot aus."
Also ich könnte das.
Aber gemeint ist sicher ein Verweigern der Beförderung. Das könnte ich mir vorstellen, dass man das machen kann. Wiederum weiß ich nicht, ob das der Taxiunternehmer auch kann.
Also ich könnte das.
Aber gemeint ist sicher ein Verweigern der Beförderung. Das könnte ich mir vorstellen, dass man das machen kann. Wiederum weiß ich nicht, ob das der Taxiunternehmer auch kann.
Ihr alten Erbenzähler, auch wenn sich der Gast ungeschickt ausgedrückt hat, versteht man schon, was er meint. Meine Nerven! Männer!
Könnte man die Frage nicht umformen?
Also der Gast stößt auf nen Taxifahrer, welcher Sieg heilt... und dem sprechen wir nun ein Fahrverbot aus?
Oder verstößt das gegen das Grundgesetz, weil JEDER hat ein Recht auf Fahren?
Also der Gast stößt auf nen Taxifahrer, welcher Sieg heilt... und dem sprechen wir nun ein Fahrverbot aus?
Oder verstößt das gegen das Grundgesetz, weil JEDER hat ein Recht auf Fahren?
dschinn,
weshalb willst du die Frage umformen?
Willst du dem Gast das Recht absprechen, hier eine Frage zu stellen, so wie er es möchte?
weshalb willst du die Frage umformen?
Willst du dem Gast das Recht absprechen, hier eine Frage zu stellen, so wie er es möchte?
Da diese Aussagen und auch das Heben der rechten Hand zum Hitlergruß strafbar sind gehe ich stark davon aus, dass ein Taxifahrer ein Fahrverbot verhängen darf.