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Eigentlich ist es mittlerweile gesetzlich geregelt, dass ein Guthaben nicht verfallen kann. Verschiedene Anbieter machen das trotzdem. Und ehrlich, wer bricht schon einen Rechtsstreit wegen ein paar Euro vom Zaun? ich bin sicher, dass ein beklagter Anbieter das Guthaben rausrückt, wenn er die Klageschrift in Händen hält, aber bis dahin....
Ja, das kann es. Der Anbieter muss aber das Guthaben mindestens drei Jahre entweder aktiv halten oder auf Verlangen zurückzahlen. Erst wenn solange keine Reaktion des Kunden kommt, darf er das Guthaben verfallen lassen. Rechtlich ist das also das gleiche wie ein Gutschein, der nicht eingelöst wird.
nein, kann es (eigentlich) nicht, aber die anbieter machen es einem nicht gerade leicht. wenn eine karte eine bestimmte zeit nicht aufgeladen wurde, wird sie deaktiviert. man kann sich das guthaben dann aber auszahlen lassen, meist mit papierkram und ziemlichem aufwand verbunden.