StarCheef77
Kann eine 13jährige schon als Inventuraushilfe arbeiten? Was muss in Sachen Versicherung beachtet werden?
Antworten (5)
Eigentlich dürfen die Jugendlichen meines Wissens erst ab 15 Jahre arbeiten. Ab 13 Jahren dürfen sie kleine Jobs machen wie Babysitten oder Prospekte austeilen. Allerdings max. 2 Std. täglich und nicht nach 18:00 Uhr. Damit fällt die Inventur schon flach, denn die findet ja meist in den Abend- und NAchtstunden statt.
Wenn die Beschäftigung den Regelungen des JArbSchG, §5 nicht widerspricht.....
Eigentlich ist das Arbeiten eines Kindes im Alter von 13 Jahren nicht gestattet, wenn es um solche Tätigkeiten wie bei einer Inventur geht. Am besten mal dazu ins Jugendarbeitsschutzgesetz schauen. Das erlaubt die Arbeit ab 15 Jahren und darunter nur bei bestimmten Ausnahmen.
Ich würde sagen nein. In dem Alter darf zwar mit Zustimmung der Elten eine körperlich nicht anstrengende Arbeit für maximal 2 Stunden pro Tag außerhalb der Schulzeit (Ferienjob) ausgeübt werden, aber eine Inventur würde ich nicht dazu zählen. Meistens erwarten die auch ein Mindestalter von 18 Jahren bei einer Inventur.