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krammer2083

Kann eine Schmerzensgeldzahlung im Nachhinnein unter bestimmten Umständen wieder zurückgefordert werden?

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Antworten (5)
Alex64
Ja.
Wenn sie unberechtigt war.
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benediktderIV
Eine solche Zahlung wird ja im Gerichtsverfahren entschieden. Mit der Zahlung wird dsa Urteil anerkannt und kann nicht mehr angefochten werden. Sobald das Geld also da ist, kann es nicht mehr zurückgefordert werden. Ein Einspruch gegen das Urteil müsste vorher eingelegt werden.
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j.i.oel_1982
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, es sei denn, es war eine freiwillige Zahlung, die unter Darstellung falscher Tatsachen erschlichen wurde. Dann kann man eventuell auf Rückzahlung klagen, ansonsten ist die Zahlung ja meistens selber die Folge eines Urteils, und mit der Zahlung wird das Urteil anerkannt.
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Henrik Schröder
Kenne mich leider in dieser Rechtsangelegenheit nicht aus. Deshalb würde ich Dir bezüglich solcher Dinge raten, Deinen Anwalt aufzusuchen. Der kann Dir in der Hinsicht auf jeden Fall richtige Auskünfte geben und mit Dir das Thema genau besprechen. Aber wenn es ein Urteil zu der Zahlung gab, dann müsste dieses Urteil wieder aufgehoben werden...
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mantrid
Wenn das Schmerzensgeld vor Gericht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde, kann es sich um einen Prozeßbetrug handeln. Kann ein solcher nachgewiesen werden, kann in einem weiteren Prozeß auf Schadenersatz geklagt werden. Rein juristisch betrachtet ist das keine Rückforderung, sondern der Schadenersatz (hier dürften auch evtl. die Kosten des ersten Rechtsstreits plus Zinsen hinzukommen) ist ein neuer Rechtsanspruch.
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