Kann ich als Betreuer eine Zwangsräumung veranlassen?
Ich betreue meinen Vater. Er ist alleiniger Eigentümer seines Hauses. Meine Mutter ist Messi übelster Sorte und schickaniert ihn. Kann ich eine Zwangsräumung veranlassen als Betreuer?
MfG
MfG
Antworten (11)
Wie bitte?
Möchtest Du Deinen Vater aus seiner gewohnten Umgebung reißen? Oder willst Du nur Deiner Mutter eine `reinwürgen? Was genau willst Du denn erreichen?
Ob sich dein alter Herr plötzlich im Heim wohl fühlt, möchte ich doch stark bezweifeln, und als Betreuer solltest Du doch sein Wohl im Auge haben!
Möchtest Du Deinen Vater aus seiner gewohnten Umgebung reißen? Oder willst Du nur Deiner Mutter eine `reinwürgen? Was genau willst Du denn erreichen?
Ob sich dein alter Herr plötzlich im Heim wohl fühlt, möchte ich doch stark bezweifeln, und als Betreuer solltest Du doch sein Wohl im Auge haben!
Amos, es ist aber der Sohn, der meint, es herrsche das Chaos in Tüten in dem Haus, nicht der Vater. Genauso wie auch nur der Sohn behauptet, seine Mutter schikaniere seinen Vater.....
Klar, warum nicht!
Die können das Hausrecht ausüben für ihren Vater wenn Sie der Vormund sind und die Mutter kein Wohnrecht hat.
Einfach den Messi vor die Türe schieben und die Schlösser austauschen.
Die restlichen Wertsachen kann Sie abholen lassen. Dazu sollte Sie eine Liste der Dinge erstellen welche Sie einfordert. Allerdings sollten Sie sicher sein im Sinne Ihres Vaters zu handeln oder der Vormund Ihres Vaters sein.
Die können das Hausrecht ausüben für ihren Vater wenn Sie der Vormund sind und die Mutter kein Wohnrecht hat.
Einfach den Messi vor die Türe schieben und die Schlösser austauschen.
Die restlichen Wertsachen kann Sie abholen lassen. Dazu sollte Sie eine Liste der Dinge erstellen welche Sie einfordert. Allerdings sollten Sie sicher sein im Sinne Ihres Vaters zu handeln oder der Vormund Ihres Vaters sein.
Dazu sollte Sie eine Liste der Dinge erstellen welche Sie einfordert -> Die Mutter sollte eine Liste erstellen und einreichen über die Dinge welche sie einfordert.
@Winnethree,
natürlich kann die Mutter , nachdem sie obdachlos geworden ist, Hilfe bei den Kindern einfordern. Direkt oder über das Amt.
"hihihih"
natürlich kann die Mutter , nachdem sie obdachlos geworden ist, Hilfe bei den Kindern einfordern. Direkt oder über das Amt.
"hihihih"
Man muss ing zustimmen, hier kann man nur spekulieren, zu viele Fakten fehlen. Herumgeraten wurde ja nun genug.
Hallo Gast. Wie schon geschrieben wurde, sind deine Angaben zu ungenau um darauf vernünftig antworten zu können.
Falls du die Antworten liest, bitte ich dich, die Frage zu konkretisieren. Am besten wäre, du meldest dich an. Insbesondere wäre auch wichtig zu wissen, wovon die Mutter ihren Lebensunterhalt bestreitet. Leben die Eltern in Zugewinngemeinschaft? Hast du eine gerichtlich bestellte Betreuung für den Vater, der auch die Vermögensverwaltung und das Aufenthaltsrecht einschliesst? Erkläre uns auch konkreter, was du unter "Messi" und unter "schikanieren" verstehst. Da gehen die Meinungen oft weit auseinander. Möchtest du in Zukunft friedlichen Kontakt zu deiner Mutter? Ohne diese Angaben kann dir hier niemand vernünftig Antwort geben.
Falls du die Antworten liest, bitte ich dich, die Frage zu konkretisieren. Am besten wäre, du meldest dich an. Insbesondere wäre auch wichtig zu wissen, wovon die Mutter ihren Lebensunterhalt bestreitet. Leben die Eltern in Zugewinngemeinschaft? Hast du eine gerichtlich bestellte Betreuung für den Vater, der auch die Vermögensverwaltung und das Aufenthaltsrecht einschliesst? Erkläre uns auch konkreter, was du unter "Messi" und unter "schikanieren" verstehst. Da gehen die Meinungen oft weit auseinander. Möchtest du in Zukunft friedlichen Kontakt zu deiner Mutter? Ohne diese Angaben kann dir hier niemand vernünftig Antwort geben.