Antworten (5)
Wenn die Straßenverkehrsordnung in Ihrem Wohngebiet es zulässt, dass ein grosser Autotransporter in Ihrer Wohnstrasse bewegt werden darf, so ist es selbstverständlich erlaubt, sich auf diese Weise ein Auto anliefern zu lassen. Es ist allerdings relativ ungewöhnlich, da die Kosten für solch einen Transport wesentlich höher sind, als für einen Transport via Zugfahrzeug und Trailer oder mittels eines kleineren Abschleppwagens. Grundsätzlich verboten für eine Privatperson ist es allerdings nicht.
Selbstverständlich ist es für eine Privatperson möglich, sich ein Kraftfahrzeug mit Hilfe eines großen Autotransporters bis direkt vor die Tür liefern zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Straße, wo das Fahrzeug angeliefert werden soll, so beschaffen und zulässig für das Befahren mit einem Lastkraftwagen in dieser Dimension ist.
Für eine Privatperson ist es recht unüblich, ein Kraftfahrzeug mittels einer grossen Transporters anliefern zu lassen, aber selbstverständlich erlaubt. Es muß beachtet werden, dass die Straße, in der Sie wohnen, von dem Lkw befahrbar ist und genügend Platz zu Abladen vorhanden ist. Die Kosten für solch einen Transport sollte man ebenfalls nicht unterschätzen.