beNNy2
Kann ich als Student eine Medikamentenzuzahlung von der Krankenkasse beantragen? Wenn ja was muss ich beachten?
Antworten (3)
Bestimmte Personen sind von der Zuzahlung bei Medikamenten, Heilmitteln und der Praxisgebühr befreit. Dafür gibt es eine sogenannte Belastungsgrenze pro Jahr, die Befreiung ist also abhängig vom jeweiligen Einkommen der Person. Die Belastungsgrenze ist gesetzlich geregelt und beträgt zwei Prozent vom Bruttoeinkommen für den Lebensunterhalt. Nähere Auskunft bekommt man bei den Krankenkassen.
Es müssen die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vorgelegt werden. Diese werden zusammengerechnet und von diesem Bruttobetrag ist der Selbstbehalt 3 Prozent. Mit diesen 3 Prozent hat man, auch wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, erst einmal in Vorlage zu treten. Sollte es sich bei dem Studenten um jemanden handeln, der eine chronische Erkrankung hat, so wird der Selbstbehalt auf 1 Prozent gesenkt.
Selbstverständlich kann ein Student eine Zuzahlungsbefreiung bei seiner Krankenkasse beantragen. Als erstes wäre zu klären, ob er eine eigene Versicherung hat oder bei seinen Eltern in der gemeinschaftlichen Versicherung geführt wird. Bei einer eigenständigen Versicherung werden alle Bruttoeinkünfte des letzten Jahres zusammengezählt. Von dieser Summe 3 %, das wäre der Selbstbehalt, den er zu tragen hätte. Bei wechselnden Jobs (typischen Studentenjobs) darauf achten, dass man immer die Entgeltbescheinigungen aufbewahrt.