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Gast

Kann ich das Honorar meines Scheidungsanwalt in Raten bezahlen?

Ich habe zur Durchführung meiner Scheidung einen Anwalt beauftragt.
Um Anwaltskosten zu sparen, wollte mein Ehemann, daß wir einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Wir haben uns auf meinen Anwalt geeinigt.
Nach unserer Scheidung haben wir eine Rechnung/Kostenaufstellung erhalten, mit der Aufforderung den Gesamtbetrag ( je ½ ) innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Ich habe sofort bei meiner Bank einen Dauerauftrag mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 50,- € begonnen.
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Antworten (10)
bh_roth
Warum fragst du das nicht deinen Anwalt? Wer will hier wissen, ob du das kannst?
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Meyerhuber
Mal von dem ganzen Quatsch abgesehen, seit wann kann EIN Anwalt zwei Parteien in einem Prozess vertreten? Wessen Interessen nimmt er denn wahr? Du Daemlack haettest Prozesskostenhilfe beantragen sollen, die bei Deinen Einkuenften sicherlich auch gewaehrt worden waere. Nun ist es zu spaet. Dein Problem ist, dass bei Nichtbegleichung der anwaltlichen Forderung die Ehe wieder hergestellt wird.
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elfigy
Meyerhuber, du irrst dich jetzt. Es ist bei Scheidungen möglich, nur einen Anwalt zu haben, wenn sich die Parteien einig sind und keine Streit auszufechten ist. Ich hatte das auch so. Es spart eine Menge Kosten. Lediglich für die Erklärung des Verzichtes von Rechtsmitteln gegen das Urteil braucht jeder einen eigenen Anwalt. Dafür holt man sich einen vom Gang für ein Minihonorar.
Die Ehe ist auch nicht wieder hergestellt, wenn die Anwaltskosten nicht beglichen werden. Es ist eine normale Forderung, die der Anwalt dann nach Gutdünken eintreiben muss. Was die Gästin falsch gemacht hat ist, dass sie sich nicht mit ihrem Anwalt auf Ratenzahlung verständigt hat. Sowas bespricht man mit dem Gläubiger.
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micle
Euer Anwalt wird Dir sehr zeitnah mitteilen, was du darfst, wenn er den Eingang von 50,-€ feststellt.
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Meyerhuber
Liebe elfi, meine Scheidung ist zu lange her, kann mich daran nicht mehr so genau erinnern. Wobei ich immer noch glaube, dass beide Parteien nicht einen Anwalt haben koennen, selbst wenn nichts angefochten wird. Evtl. hat dann eine Partei einen Anwalt und die andere keinen. Ich kann mir wahrlich nicht vorstellen, dass ein Anwalt beide Parteien vertreten kann. Stell Dir mal vor, waehrend der 'Verhandlung' sagt einer der Scheidungskontrahneten "Nein". Was macht der gemeinsame Anwalt dann?
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elfigy
Dann wird die Scheidungsverhandlung abgebrochen und jeder braucht einen eigenen Anwalt für die neue Verhandlung. Wie schon erwähnt, es geht nur, wenn sich die Parteien in allem bereits geeinigt haben und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Dann dauert sone Scheidung nur eine Viertelstunde. Der Anwalt wird mit den Parteien alle Fragen vorher klären, damit es zu keinem nein kommt.
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bh_roth
@Meyerhuber: Im deutschen Scheidungsrecht kann ein Anwalt für beide Parteien in der Scheidungsverhandlung auftreten. Dadurch entstehen keine 2 Anwaltskosten. das machen viele Ehepaare. Aber vertreten, das heißt, das bestmögliche herausschlagen, wird er nur die Partei, die ihn bezahlt.
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machine
Lieber Amos, so etwas nennt sich in Fachkreisen Egoismus.
Glück auf!
P.S. Und weiter so!
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elfigy
ach Amos, die Scheidungskosten haben wir geteilt. Sehr viel teuerer war, dass ich ihm Geld geben mußte, damit er innerhalb von 6 Wochen auszieht. War auch ein Rat meines Anwaltes und hat geholfen. Das kannst du bei einer Beziehung ohne Trauschein auch haben als schnellste Lösung.
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PetraScheidung
Wenn Du mit Deinem Anwalt davor Ratenzahlungen ausgemacht hast, dann kannst Du auch den Betrag in Raten bezahlen. Ansonsten solltest Du ihn unbedingt schnell kontaktieren, und das mit ihm besprechen. Vielleicht akzeptiert er das ja noch. Wer von Euch beiden hat den den Anwalt beauftragt(=die Vollmacht unterschrieben)? Ich denke, das warst Du, also hast Du auch den Anwalt. Dein Ehepartner hat keinen, was kein Problem sein muss, wenn ihr euch über alle Punkte einig seid. Auch bei Gericht ist der Anwalt nur für dich zuständig, nicht für deinen zukünftigen Ex. Was du sonst noch bei Ratenzahlungen beachten muss, kannst du gut hier nachlesen www.scheidung.de/scheidungskosten-im-detail.html
Dort gibt es alle Infos zu den Kosten bei einem Scheidungsverfahren, mit Praxisbeispielen und weiteren Infos.
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