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Wenn die für deine berufliche Tätigkeit erforderlich ist, dann kannst Du die absetzen. Es gibt da im Formular eine spezielle Spalte. Ich glaube die ist mit bei der Anlage, auf der die Werbungsksoten aufgeführt sind, bei Kosten für Einsatzwechseltätigkeit oder so ähnlich. Schau da mal nach. Da trägst Du dann die Kosten einfach ein.
Grundvoraussetzung, um einen Zweitwohnsitz erfolgreich von der Steuer absetzen zu können, ist ein steuerpflichtiges Einkommen. Wenn man also aus beruflichen Gründen neben einem Hauptwohnsitz noch einen zweiten Wohnsitz (maximal 60 m)²in einem anderen Ort anmieten muss, kann man die Mietkosten in der Steuererklärung unter dem Punkt "doppelte Haushaltsführung" geltend machen.
Du kannst eine Zweitwohnung dann von der Steuer absetzen, wenn du aus beruflichen Gründen gezwungen bist, eine Zweitwohnung zu haben. Wenn also dein Lebensmittelpunkt (Partner/Kinder sowie die Hauptwohnung) in einer deutlich entfernten Stadt liegt, so dass tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. Die Zweitwohnung darf aber nicht mehr als 60qm haben.