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yvonto

Kann ich mein Auto verschrotten oder Gewährleistungs- bzw. Regressansprüche stellen?

Mein Auto habe ich gebraucht vor drei Monaten beim Händler gekauft. Nach einem Monat kam er mit dem Abschleppservice in eine Werkstatt - Ölwechsel und Zündkerzenwechsel. Nun fiel mir auf, dass die Ölampe in den Kurven kurz aufleuchtete. Bis zur Werkstatt schaffte ich es nicht mehr, Motorschaden. Entweder war es ein Verschraubungsfehler (Ölverlust) oder wie die Werkstatt ohne Kontrolle ablehnte, ein Ölpumpenschaden. Also Händler oder Werkstatt?!
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Antworten (2)
Opal
Wenn die Öldrucklampe Rot aufleuchtet ist es meist schon zu spät. Sofort den Motor abstellen und nicht wieder starten. Werkstatt anrufen und abschleppen lassen. Wenn du trotz leuchtender Öldrucklampe weitergefahren bist, selbst Schuld, da nimmt sich kein Händler was von an. Viele Autos haben aber auch eine Ölstandkontrollleuchte die Gelb leuchtet bei zu niedriegem Ölstand. Ist die erste Warnung dann sofort den Ölstand überprüfen und umgehend auffüllen.
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bh_roth
Ich kann dem nur beipflichten. Wenn die rote Warnlampe in Kurven aufleuchtet, muss jedem klar sein, dass zu weinig Öl im Motor ist. Da ist die Entscheidung, bis zur Werkstatt weiter zu fahren, falsch. Sofortiger Stopp, Motor aus - das wäre die einzig richtige Maßnahme gewesen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ich fuhr mal ziemlich zügig mit einem VW-Bus einen Feldweg entlang, dessen Fahrspuren deutlich tiefer lagen als die Mitte des Weges. Da lag aber ein Steinbrocken, der dann beim Überfahren ein faustgroßes Loch in die Ölwanne schlug. Ich hörte zwar ein Rumpeln, aber fuhr trotzdem weiter, bis nach etwa weiteren 400 Metern die Ölkontrolllampe mit Ton mich warnten. Ich hielt sofort an. Das gesamte Öl habe ich in den ersten 50 Metern nach dem Kontakt mit dem Stein verloren. Den Rest bis die Lampe kam, fuhr ich ohne Schmierung.
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